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BVG-Kontrolleur verpasst Schwerbehindertem trotz Ticket ein Knöllchen – der Grund ist unfassbar

Ob Bus, Straßen- oder U-Bahn – jeder in Berlin kennt die gelbe Flotte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Und auch über die Grenzen der Stadt hinaus weis man um die leuchtend gelben Züge der Hauptstadt. Sie prägen das Stadtbild ebenso wie der Berliner Fernsehturm, die Berliner Mauer oder die berühmten Berliner Ampelmännchen.Ein Mann aus Hamburg, der […]

Ein schwerbehinderten Mann besucht Berlin. Hier bekommt ein Knöllchen von der BVG obwohl er ein Ticket hat. Der Grund macht fassungslos.
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BVG: Mit den Berliner Öffis durch den Großstadt-Dschungel

Egal ob mit U-Bahn, Bus oder Tram – die Berliner Verkehrsbetriebe bringen jährlich über 700 Millionen Fahrgäste an ihr Ziel.Dafür muss man ganz schön gut vernetzt sein.

Ob Bus, Straßen- oder U-Bahn – jeder in Berlin kennt die gelbe Flotte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Und auch über die Grenzen der Stadt hinaus weis man um die leuchtend gelben Züge der Hauptstadt. Sie prägen das Stadtbild ebenso wie der Berliner Fernsehturm, die Berliner Mauer oder die berühmten Berliner Ampelmännchen.

Ein Mann aus Hamburg, der zu Besuch in Berlin war, hatte leider keine freudige Erfahrung in einem der Busse. Bei einer Ticketkontrolle kassierte er eine Strafe und das, obwohl der Mann ein gültiges Ticket hatte! Im „Checkpoint Tagesspiegel“ erzählt er seine Geschichte und die macht einfach nur wütend.

BVG: Knöllchen trotz Tickets

Ein über 60-jähriger, schwerbehinderter Leser aus Hamburg antwortete auf eine Frage im Checkpoint-Kummerkasten: Sind Sie mal mit einem unfairen Fahrkartenkontrolleur zusammengerasselt?

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Der Mann sagt, er habe zum Zeitpunkt der Kontrolle ein 24-Stunden-Ticket besessen.„Kürzlich wurde ich in einem Bus der BVG kontrolliert. Derlei Kontrollen hat die BVG ausgelagert an die Firma B.O.S. Sicherheit & Reinigung GmbH. Diese agieren wie Rollkommandos. Da ich nun aus Hamburg komme, habe ich dummerweise erst die HVV-App geöffnet und mich über den fehlenden Fahrschein gewundert. Dann brauchte ich noch eine Sekunde, um mich in der BVG-App zurechtzufinden. Meine freundliche Frage, ob der Kontrolleur mir bei der BVG-App behilflich sein könnte, wurde im Brüllton beantwortet: Er kenne sich mit Kontrollieren aus, nicht der App.

Aber es gelang mir, die App zu öffnen und den gültigen Fahrschein vorzuzeigen. Dann aber eröffnete der Kontrolleur mir, dass ich leider als Schwarzfahrer zu melden sei, da ich nicht innerhalb der ,Kontrollzeit‘ mein Ticket vorgelegt hätte – diese sei mittlerweile abgelaufen.“

BVG: Kontrolleur hatte die Regel erfunden und setzt noch einen drauf

„Bei der BVG habe ich mich beschwert. Ich hätte in der Kontrollzeit von etwa zehn Sekunden das Ticket nicht zeigen können“, schließt der Mann seine Geschichte ab. Er fragt den „Checkpoint Tagesspiegel“, ob er als Schwerbehinderter nicht etwas mehr Zeit verdient hätte, sein Ticket vorzuzeigen.

Daraufhin hat diese die Frage an die BVG weitergeleitet. Und die Antwort ist eindeutig: Eine „Kontrollzeit“ existiert nicht. Der zuständige Kontrolleur behauptet zudem laut BVG, der Mann habe gar kein Ticket vorzeigen können.


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Die BVG hat die Buße des Hamburgers auf sieben Euro reduziert, nachdem dieser sich beschwert hatte. Ob der Mann nun ein Ticket hatte oder nicht, wissen im Endeffekt nur die beiden Beteiligten.

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