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Airbnb: Urlauber will in Berlin übernachten – doch der Host macht ihn skeptisch

Ein Urlauber hat über Airbnb eine Unterkunft in Berlin gebucht. Doch eine Aufforderung des Hosts bereitete ihm Unbehagen.

Airbnb Berlin
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Airbnb: Das ist die größte Plattform für Ferienwohnungen

In diesem Video erklären wir, was hinter der beliebten Plattform für Zimmer und Ferienwohnungen steckt.

Wer in Berlin Urlaub machen will, hat zahlreiche Möglichkeiten zum Übernachten. Er kann eines der vielen Hotels nehmen, in denen es außerhalb der Großereignisse wie der EM 2024 eigentlich immer einen Platz gibt.

Falls einem das klassische Hotel zu langweilig ist, gibt es in der Hauptstadt aber auch zahlreiche Airbnbs, die Urlaubern ein authentisches Berlin-Erlebnis versprechen. Ein Urlauber dürfte seinen Trip in die Hauptstadt jetzt jedoch nicht nur mit guten Gefühlen verbinden. Schuld war sein Host.

Airbnb: Berlin-Tourist hat schlechtes Gefühl

Was war passiert? Ein Tourist hatte für sich und seine Familie ein Apartment in Berlin gebucht. Beim Check-in wurde er gebeten, ein Formular auszufüllen. Darauf, so verstand es zumindest der Gast, sollte er bestätigen, dass er geschäftlich in Berlin sei. Doch das bereitete ihm Unbehagen, schließlich war es eindeutig eine Privatreise.

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Entsprechend unterzeichnete der Tourist nicht, wie er auf dem Portal Reddit schrieb. Stattdessen wartete er einfach den Tag der Abreise ab und erklärte, wohl das falsche Formular bekommen und daher nicht unterschrieben zu haben. Der Host soll gesagt haben, das sei kein Problem, dann habe er nie wieder etwas von ihm gehört.

Doch warum hätte sich der Airbnb-Host bei einer Privatreise einen geschäftlichen Zweck bestätigen lassen sollen? Welche Vorteile könnte eine geschäftliche Vermietung haben? Aktuell tatsächlich keine mehr. Doch das war nicht immer so.

Airbnb: Ging es um die Übernachtungssteuer?

Denn wie die Senatsverwaltung für Finanzen gegenüber BERLIN LIVE erklärte, fielen bis zum 31. März 2024 für „beruflich veranlasste Übernachtungen“ in Berlin keine Übernachtungssteuern an. Diese beträgt in Berlin 5 Prozent des Netto-Entgelts. „Diese berufliche Veranlassung musste dafür vom Übernachtungsgast gegenüber dem Beherbergungsbetrieb durch einen geeigneten Nachweis glaubhaft dargelegt werden“, heißt es in der Stellungnahme weiter.


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Hat also ein Berliner Airbnb-Host hier versucht, Steuern von seinem Gast einzuziehen, wollte diese aber nicht abführen? Gut möglich, bestätigt werden kann das nicht, da der Gast kein Foto des Formulars angefertigt hatte. Eine Airbnb-Sprecherin erklärte zu dem Thema: „Wir klären unsere Gäste und Gastgeber:innen regelmäßig darüber auf, dass City Tax oder andere Tourismusteuern anfallen können.“ Der Großteil der Gastgeber würde sich an die steuerlichen Vorgaben halten.

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Zudem würde Airbnb in Städten wie Dortmund und Wiesbaden bereits in Zusammenarbeit mit den Behörden die Steuern automatisiert einziehen. „Dafür sind wir auch in Berlin offen“, sagte eine Sprecherin.