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Berlin: Nach Skandal-Video – Lehrer wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat einen Ex-Berufsschullehrer wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte ein widerwertiges Video veröffentlicht.

Berlin
© IMAGO/Emmanuele Contini

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Während der Corona-Pandemie gingen die Menschen in Deutschland massenweise auf die Straße, um gegen die Maßnahmen der Regierung zu protestieren. Auch in Berlin kam es dabei oft zu strafrechtlich-relevanten Äußerungen.

An einer Berliner Berufsschule sorgte ein Lehrer mit seinen Äußerungen zur Corona-Politik für Aufsehen. Wegen eines Videos, das der 62-Jährige auf einer Online-Plattform veröffentlich hatte, verlor er seinen Job. Jetzt folgten auch strafrechtliche Konsequenzen. Denn das Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag entschieden, dass der ehemalige Lehrer den Holocaust verharmlost hat.

Berlin: Lehrer wegen Volksverhetzung verurteilt

Bereits im Sommer 2021 hatte der angeklagte Lehrer im Internet ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers zu sehen ist. Dabei wurde mithilfe von Bildbearbeitung der Text „Impfen macht frei“ eingefügt.


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In einem weiteren Video gegen die Corona-Maßnahmen habe der 62-Jährige die Bundesregierung mit dem Holocaust verglichen. Das Land Berlin hat ihm darauf gekündigt. Die Begründung: er habe die Impfpolitik mit dem Naziregime gleichgesetzt, den Nationalsozialismus verharmlost und dessen Opfer missachtet.

Lehrer erhielt 72.000 Euro Abfindung

Dagegen zog der damalige Berufsschullehrer vor das Arbeitsgericht, wo ihm dann in der zweiten Instanz eine Abfindung in Höhe von 72.000 Euro zugesprochen wurde. Den Job an der Berufsschule bekam er jedoch nicht zurück, denn laut dem Land sei Eine Fortsetzung sei dem Land nicht mehr zumutbar gewesen.

Das Amtsgericht Tiergarten kam zu einer ähnlichen Entscheidung. Das Historische Unrecht mit den Corona-Maßnahmen gleichzusetzen, „ist ein Verharmlosen, eine andere Deutung ist fernliegend“, zitierte die Vorsitzende Richterin. Das Vorgehen des Lehrers sei eine Störung des öffentlichen Friedens und geeignet, als „geistiger Brandbeschleuniger“ zu wirken.


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Das Urteil von 120 Tagessätze à 25 Euro (3.000 Euro) für Volksverhetzung in zwei Fällen ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Prozess wehrte sich der Lehrer gegen den ursprünglichen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu jeweils 90 Euro (8.100 Euro).