Wer in Berlin zur Miete wohnt, kann sich glücklich schätzen, wenn er ein tolles Zuhause gefunden hat. Obwohl es laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg über 2 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt gibt, ist die Nachfrage seit Jahren riesig.
Das Berliner Landgericht hat nun ein Urteil gefällt, dass Vermieter ziemlich ärgern dürfte. Denn es kann Mieter im Zweifel vor einer Räumung schützen. Und das, obwohl ihnen fristregerecht gekündigt wurde. Im aktuellen Fall geht es um einen heftigen Aufschub – von bis zu zwei Jahren!
Miete in Berlin: Landgericht mit Hammer-Urteil
Trotz einer wirksamen Kündigung hat das Berliner Landgericht im aktuellen Fall den Mietern einen Aufschub von bis zu zwei Jahre gewährt. Zur Begründung hieß es in der Gerichtsentscheidung, dass es den Mietern nicht gelungen sei, einen „angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen“ zu finden.
Unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch können die betroffenen Mieter nun trotz einer wirksam ausgesprochener Kündigung auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses pochen.
Darum konnten die Mieter trotz intensiver Sucher nichts passendes finden
Angeblich hatten sich die Mieter fast zwei Jahren lang ohne Erfolg auf eine Vielzahl von Wohnungen im gesamten Berliner Stadtgebiet beworben. Als Gründe, warum sie trotz intensiver Wohnung nichts passendes gefunden haben, wurden die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, das geringe Angebot freier Wohnungen sowie fehlender Alternativwohnraum im sogenannten Geschützten Marktsegment angeführt.
Mehr News aus Berlin:
Zudem sei berücksichtigt worden, „dass der von der Vermieterin geltend gemachte Eigenbedarf nicht besonders dringlich war“. Die Richter hoben zugleich die Nettokaltmiete „auf ein marktübliches Niveau“ an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)