Seit Monaten beherrscht der Görlitzer Park im Berliner Stadtbezirk Kreuzberg die Schlagzeilen – doch das nicht gerade im positiven Sinne. Im vergangenen Sommer soll es auf der Grünfläche zu einer vermeintlichen Vergewaltigung einer jungen Frau gekommen sein. Ihr Partner und männlicher Begleiter soll währenddessen verprügelt und ausgeraubt worden sein.
Die Tatverdächtigen konnten gefasst werden. Im Januar 2024 startete der Prozess dazu. Doch bereits in der ersten Verhandlung kamen überraschende Details ans Licht. Jetzt nahm die Geschichte eine völlig andere Wendung.
Görlitzer Park: Vermeintliches Opfer fühlte sich überfordert
Am 12. Februar sollte eigentlich die Geschädigte selbst als Nebenklägerin im Gerichtssaal zu Wort kommen. Weil die aus Georgien stammende Frau allerdings nicht vor dem Berliner Landgericht erschien, standen alle weiteren bereits geplanten Termine auf der Kippe. In der Verhandlung am 15. Februar folgte dann die bittere Tatsache: Der Prozess ist geplatzt.
Über seinen Anwalt ließ das mutmaßliche Opfer mitteilen, dass es sich derzeit nicht in der Lage fühle, eine Aussage zu machen. Die Georgierin habe sich schlichtweg überfordert gefühlt. Die Frau sei jedoch bereit, in ihrer Heimat im Rahmen einer Videovernehmung auszusagen. Das Berliner Gericht wolle hierfür entsprechende Voraussetzungen in die Wege leiten.
Görlitzer-Park-Prozess: Haftbefehl wurde aufgehoben
Bis es zu einem Ergebnis kommt, könne es allerdings noch einige Monate dauern. Den Prozess unter normalen Umständen fortzuführen, komme also nicht in Frage. Und was geschieht währenddessen mit den drei Angeklagten, die bereits seit rund sieben Monaten in Untersuchungshaft sind? Ihre Haftbefehle wurden kurzerhand vom Gericht aufgehoben.
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Den drei Männern mit somalischer und guineischer Staatsangehörigkeit war schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Raub vorgeworfen worden. Im Fokus steht seit Prozessbeginn ein kurzes Handyvideo, das einer der Angeklagten damals im Park aufgenommen haben soll. Verteidiger erklärten, dass nach den Bildern sexuelle Handlungen freiwillig erfolgt sein könnten.