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Berlin sagt Pro-Palästina-Aktivisten den Kampf an – dieses Symbol wird jetzt verboten

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich jetzt für ein Verbot eines Symbols entschieden. Damit sollen in der Vergangenheit Anschlagsorte markiert worden sein.

Berlin
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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

In den letzten Monaten gab es wohl kaum ein Thema, das die Menschen in Berlin so emotional beschäftigt hat, wie der Krieg in Israel und Palästina. Seit Kriegsausbruch kommt es in der deutschen Hauptstadt immer wieder zu heftigen Ausschreitungen bei Pro-Palästina-Protesten.

Selbst Schulen und Universitäten bleiben nicht verschont von dem Konflikt, weswegen sich der Senat dazu entschlossen hat, das Palästina-Tuch, die Kufiya an Schulen zu verbieten. Darüber hinaus gibt es auch noch andere Zeichen und Symbole, mit denen die Unterstützung des Hamas-Terrors zum Ausdruck gebracht wird. Eines dieser Symbole wird jetzt verboten.

Dieses Symbol soll in Berlin verboten werden

In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Meldungen von antisemitischen Symbolen an den Häusern von Juden und israelischen Einrichtungen. Eines davon ist das rote Dreieck der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Pro-Palästina-Aktivisten sollen damit feindliche Objekte markiert haben.


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Solche Vorfälle soll es in Zukunft weniger geben. Das hat jetzt das Berliner Abgeordnetenhaus entschieden. Mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD wurde am Donnerstag (4. Juli) ein entsprechender Antrag beschlossen. Grüne und Linke enthielten sich der Stimme.

Das ist der Grund für das Verbot

Mithilfe dieses Antrags soll der Senat angehgalten werden, das Betätigungsverbot der Terrororganisation Hamas um das von ihr verwendete rote, nach unten gerichtete Dreieck, zu ergänzen.

Zudem wurde der Berliner Senat aufgefordert, „bereits im Vorgriff bei versammlungsrechtlichen Auflagen die Verwendung dieses Symbols zu untersagen“, da es eine direkte Bedrohung von Menschen darstelle.


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Ziel des Verbots sei, die Sichtbarkeit des Zeichens in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Strafbarkeit seiner Verwendung im Kontext des Nahostkonflikts sicherzustellen.
Der Antrag begründet sich dadurch, dass das Symbol von Sympathisanten der palästinensischen Terrororganisation benutzt worden sei, um mögliche Anschlagsorte zu markieren, Gegner zu bedrohen und den öffentlichen Raum für sich zu reklamieren.