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Görlitzer Park: Zaun-Streit mit Senat! Bezirk wehrt sich gegen Niederlage

In Berlin streitet sich der Senat mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg um die Einzäunung des Görlitzer Parks.

Görlitzer Park
© IMAGO/F. Anthea Schaap

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Der Streit um den Görlitzer Park in Kreuzberg geht in die nächste Runde. Im Kampf gegen die Drogenbeschaffungskriminalität in der Grünanlage möchte der Berliner Senat einen Zaun um den „Görli“ errichten und diesen über Nacht absperren.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wehrt sich weiter gegen die Pläne des Berliner Senats, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten.

Bezirk will im Zaun-Streit um den Görlitzer Park weiterkämpfen

Der Streit um den vom Senat geplanten Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks geht vor Gericht weiter. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg akzeptiert die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Eilverfahren nicht.

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„Das Bezirksamt hat sich in seiner heutigen Sitzung dazu verständigt, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 2024 Beschwerde einzulegen“, erklärte eine Sprecherin gegenüber der Deutschen Nachrichten-Agentur (dpa). Der Fall landet nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner will den Zaun unbedingt

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte angekündigt, auch wenn der Bezirk bei seiner anderen Meinung bleibe, würden Eingangstore und Umzäunung gebaut. Friedrichshain-Kreuzberg will diese Vorhaben verhindern und die Planungen stoppen. Kritiker der Pläne sagen, der Drogenhandel werde damit nur noch weiter in die Straßen ringsum den Park gedrängt.

Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag in der vergangenen Woche für unzulässig erklärt. Der von den Grünen geführte Bezirk habe „kein Abwehrrecht“ gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten, so die Richter. Der Bezirk sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg soll nun entscheiden

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg will dies jedoch nicht akzeptieren und erhofft sich von der nächsten Instanz eine grundsätzliche Klärung dazu, welche Möglichkeiten Bezirke gegen die Ausübung des Eingriffsrechts durch Senatsverwaltungen haben, so die Behördensprecherin. Die Argumentation des Gerichts überzeuge die Behörde nicht.


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Auch viele Anwohner sind dagegen. Für sie würde diese Lösung das Problem nur in die benachbarten Straßen verlagern. (mit dpa)