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Clans in Berlin: Nach Juwelenraub – entziehen sich die Täter jetzt etwa der Haft?

Schon fast fünf Jahre ist der spektakuläre Juwelen-Diebstahls des Remmo-Clans im Grünen Gewölbe her. Doch zwei der Täter sind weiterhin auf freiem Fuß.

Clans in Berlin
© IMAGO/Reto Klar

Clan-Kriminalität in Deutschland: Woher kommen die Clans und wie kriminell sind sie?

Es war einer spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Am 25. November 2019 brachen fünf junge Männer in das berühmte Grüne Gewölbe in Dresden ein und erbeuteten Schmuck und Kunst im Wert von mindestens 113,8 Millionen Euro.

Später stellte sich heraus – die Männer sind Mitglieder des Berliner Remmo-Clans. Zwei von ihnen sollten nun eigentlich ihre Reststrafe verbüßen. Aber zum Haftantritt sind sie nicht erschienen.

Clans in Berlin: Juwelendiebe erscheinen nicht zu Haftantritt

21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten erbeuteten Mitglieder des Berliner Remmo-Clans 2019 bei ihrem Einbruch im Grünen Gewölbe. Zwei der verurteilen Täter sind jetzt vorerst weiterhin auf freiem Fuß.

Aufgrund eines Deals waren der 28-Jährige und der 30-jährige Mann aus dem bekannten arabischstämmigen Berliner Clan im Mai 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Bis zum 19. August sollten sie sich dann zum Haftantritt stellen, um den Rest ihrer Strafe abzusitzen. Doch die Frist lief ab.

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Stattdessen stellten die Männer jeweils Antrag auf Aufschub der Vollstreckung. Diese wurden jedoch abgelehnt. Der Anwalt des jüngeren Remmo-Mitglieds beantragte daraufhin eine gerichtliche Entscheidung. Ob auch der 30-Jährige gegen die Entscheidung vorgeht, ist noch unklar.

Täter kamen auf freien Fuß

Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Dresden insgesamt fünf junge Männer aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig. Wegen einer Vereinbarung, die die Rückgabe des Großteils der Beute beinhaltete, waren bei vier der Täter zum Prozessende die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Nur drei kamen tatsächlich auf freien Fuß, weil einer nur eine andere Strafe absitzen musste.

Der fünfte Verurteilte musste hinter Gittern bleiben, weil er dem Deal nicht zugestimmt hatte. Für den sechsten Angeklagten, einen Cousin der Mitangeklagten, gab es einen Freispruch. 


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Die beiden jungen Männer im Alter von 28 und 30 Jahren sind zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – und waren bisher 911 Tage in Untersuchungshaft, die angerechnet wird. (mit dpa)