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Verkehr: Bei Rot über die Ampel fahren erlaubt? Diese Regel sollte jeder Autofahrer kennen

Diese Sonderregel sollte jeder Autofahrer kennen. In gewissen Situationen im Verkehr ist es nämlich erlaubt, bei Rot über die Ampel zufahren.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

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Wer kennt es nicht? Man hat es eilig, aber steht im Verkehr an einer roten Ampel. Auch wenn dies oft nervig ist, sollte man sich in Geduld üben und nicht bei Rot über die Ampel fahren. Dies kann nicht nur andere Verkehrsteilnehmer gefährden, sondern auch sehr schnell richtig teuer werden.

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Wenn man bei einem Rotlichtverstoß im Verkehr erwischt wird, bekommt man nämlich ein heftiges Bußgeld erteilt. Falls die Ampel erst vor einer Sekunde auf Rot gewechselt hat, muss man mindestens 90 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Wenn jedoch Personen zu Schaden gekommen sind und durch den Verstoß ein Unfall entstanden ist, muss der Verkehrsteilnehmer 360 Euro zahlen und erhält im schlimmsten Fall sogar ein Fahrverbot.

Verkehr: Sonderregel ist sehr unbekannt

Es gibt jedoch eine Sonderregel, bei der es erlaubt oder besser gesagt geduldet ist, wenn man bei Rot über eine Ampel fährt. Diese Regel ist den meisten Autofahrern nicht bekannt, aber man sollte sich besser über diese bewusst sein. Es betrifft nämlich eine Situation, in die fast alle Autofahrer einmal im Verkehr geraten.

Dass einem im Verkehr Kranken- und Rettungswägen begegnen, ist keine Seltenheit. Wie „Chip“ berichtet, wurden alleine im vergangenen Jahr mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle registriert. Davon erlitten in circa 265.000 Fällen Verkehrsteilnehmer Verletzungen.

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Damit die Einsatzwagen genug Platz haben, um zum Einsatzort zu gelangen, soll man eigentlich im Verkehr eine Rettungsgasse bilden. Jedoch ist dies nicht immer möglich und deswegen wurde eine Sonderregel erlassen, wenn man einem Einsatzwagen mit Blaulicht ausweichen muss, aber die Ampel noch Rot ist.

Man sollte sich das Kennzeichen notieren

Für Einsatzwagen mit Blaulicht sind alle Teilnehmer des Verkehrs immer verpflichtet, „freie Bahn“ zu schaffen. Wenn man keine andere Wahl hat, ist es daher erlaubt, bei Rot über die Ampel zufahren, um einem Einsatzwagen Platz zu schaffen. Dabei sollte man jedoch vorsichtig sein und unbedingt auf den Gegenverkehr achten.


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Wenn man keine andere Wahl hat, als wegen eines Einsatzwagens im Verkehr über eine Ampel bei Rot zu fahren, sollte man jedoch beachten, dass es besser ist, sich das Kennzeichen des Einsatzwagens zu notieren. Falls man im Nachhinein einen Rotlichtverstoß vorgeworfen bekommt, kann man dadurch nachweisen, dass der Einsatz wirklich stattgefunden hat.