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Clans in Berlin: Neue Anklagen gegen Arafat Abou-Chaker – schuld ist Bushido!

Es gibt neue Anklagen gegen den Abou-Chaker-Clan in Berlin. Wieder soll Bushido dafür verantwortlich sein.

Clans in Berlin
© IMAGO/APress

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Der Abou-Chaker-Clan in Berlin steht erneut im Visier der Berliner Staatsanwaltschaft. Und das, obwohl der Clan-Chef Arafat erst im September gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner Bushido vor Gericht verlor.

Das Landgericht Berlin urteilte, dass Arafat rund 2,2 Millionen an den Berliner Rapper zahlen muss. Jetzt muss er sich auf weitere Anklagen gefasst machen. Schuld soll erneut Bushido sein.

Clans in Berlin: Bushido gegen Arafat

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat zwei Anklagen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Arafat Abou-Chaker erhoben. Das geht aus einem Bericht von „Bild“ hervor. Demnach soll Abou-Chaker im Rahmen von Musik-Geschäften insgesamt rund eine Million Euro an Steuern hinterzogen zu haben.


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Für die zwei neuen Anklagen gegen Abou-Chaker soll erneut Bushido verantwortlich sein. Nachdem sich die beiden ehemaligen Geschäftspartner 2018 zerstritten hatten, packte der Berliner Rapper über die mutmaßlichen Schattengeschäfte seines Ex-Managers aus. „Was er erzählte, hatten wir nicht auf dem Zettel“, sagt ein Beamter.

„Kaum einer hat eine saubere Weste“

Laut Bushido seien die Gagen für Live-Auftritte in bar vereinbart worden. So seien mindestens 20.000 Euro pro Show schwarz gezahlt worden. Gleiches habe für Mietwagen oder Fan-Artikeln gegolten. Von dem Geld habe Bushido aber nichts gesehen. Das meiste sei in die Tasche von Abou-Chaker geflossen.

Bushidos Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft habe nach Angaben der „Bild“ zu einem Flächenbrand in der deutschen Hip-Hop-Branche geführt. Insidern zufolge seien die Ermittler auch bei anderen Künstlern auf Auffälligkeiten gestoßen. „Kaum einer hat eine saubere Weste“, erklärt ein Beamter.


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Die zwei Anklagen gegen Arafat Abou-Chaker seien laut einer Sprecherin des Berliner Landgerichts anhängig, aber noch nicht für die Hauptverhandlung zugelassen. Die Zwischenverfahren seien demnach nicht abgeschlossen.