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Brandenburg: Halloween-Streich? „Leichensack“ löst Polizeieinsatz aus

In Brandenburg staunten Beamte am Sonntag nicht schlecht, als sie einen vermeintlichen „Leichensack“ öffneten.

Brandenburg
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Am Sonntagnachmittag (13. Oktober) wurden Brandenburger Polizei zu einem besonders skurrilen Einsatz in einen Wald bei Lübbenau (Brandenburg) gerufen.

Spaziergänger entdeckten dort einen großen Müllsack und alarmierten daraufhin die Beamten. Die staunten nicht schlecht, als sie den vermeintlichen Leichensack öffneten.

Brandenburg: Spaziergänger entdecken Unglaubliches im Wald

Was gibt es an einem Herbsttag schöneres als einen ausgiebigen Sonntagsspaziergang im Wald? Das dachten sich wohl auch diese Brandenburger. Doch anstelle von Erholung fanden sie im Wald einen großen schwarzen Müllsack. Aber damit nicht genug, denn in dem Sack zeichnete sich ein menschlicher Körper ab.

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Alarmiert von dem Anblick riefen die Zeugen die Polizei, die wenig später in dem Waldstück bei Lübbenau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) eintrafen, so berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Vorsichtig öffneten die Beamten den Sack. Was sich ihnen dann bot, hätten sie wahrscheinlich nicht erwartet.

Bloß ein Halloween-Streich?

Anstatt der erwarteten Leiche kam in dem Müllsack eine aufblasbare Puppe zum Vorschein. Als die Beamten dann in der Nähe des „Leichensacks“ auch noch einen geschnitzten Kürbis entdeckten, erhärtete sich die Vermutung, dass es sich bei den Gegenständen um Halloween-Dekoration handelt. Eine Straftat konnte ausgeschlossen werden.

Nicht immer gehen Halloween-Streiche so glimpflich aus, denn es gibt auch Aktionen, mit denen sich ihre Verursacher strafbar machen können. Ein beliebtes Beispiel: Eier oder Farbbomben auf Häuser oder Autos werfen. Wenn dabei etwas zu Bruch geht, ist das Sachbeschädigung. Für Knallkörper im Briefkasten gilt dasselbe. Sachbeschädigung kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.


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Wenn am 31. Oktober wieder Halloween ist, gilt also: Streiche ja, aber nur wenn keine Gegenstände oder Personen zu Schaden kommen.