Veröffentlicht inVermischtes

Sparkasse, Postbank und Co.: Kunden müssen Konto checken – und bei diesem Hinweis sofort handeln

Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen – hier müssen Sparkassen- und Postbank-Kunden aufpassen!

Sparkasse: Bußgeld
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Sparkasse und Co. verabschieden sich von Girocard - so geht's für Kunden weiter

Die Sparkasse präsentierte einen Nachfolger zur klassischen Girocard (ehemals EC-Karte): die Sparkassen-Card. Sofern diese mit einem Visa-Co-Badge ausgestattet sind, können Kunden sie auch bei Apple Pay und Googles mobilem Bezahlen benutzen.

„Ich will Immos, ich will Dollars“, diese Zeile dürfte bei so manchem ein Ohrwurm sein, aber nicht nur das – auch den Wunsch nach viel Geld kennen wohl die meisten. Schließlich kann man sich damit alles Mögliche kaufen – sei es eine schöne Reise, eine neue Tasche oder auch nur, um die Miete bezahlen zu können.

+++ Sparkasse, Deutsche Bank und Co.: Neue Bankkarten! Was auf Kunden zukommt +++

Die große Frage, die sich viele stellen: Wo bewahre ich mein Geld auf? Auf einem Konto bei Sparkasse, Postbank und Co.? Viele eröffnen ein Girokonto – trotz der hohen Konditionen. Doch jetzt haben einige Sparfüchse eine tolle Alternative gefunden, die allerdings ziemlich teuer werden könnte.

Sparkasse, Postbank und Co.: Konto im Ausland birgt zahlreiche Vorteile

Konditionen, monatliche Kontogebühren, Auszahlungsbedingungen und und und – die Banken in Deutschland sind an allerlei (teure) Regeln gebunden. Kein Wunder, dass sich viele doppelt und dreifach überlegen, bei welcher Bank sie einen Vertrag unterschreiben. Dabei ist ein Konto in Deutschland für viele längst Schnee von gestern. Sie lagern ihr Geld aber nicht im Schuhkarton unter dem Bett, sondern im Ausland. Schließlich locken dort oft bessere Konditionen.

+++ Sparkasse: Kunde blickt auf Kontoauszug – die Zahlen machen fassungslos: „Geht’s denen noch gut?“ +++

Die Eröffnung eines Kontos im Ausland bietet natürlich auch viele Vorteile. Es erleichtert Transaktionen in Fremdwährungen und kann zum Beispiel auch steuerliche Vorteile bringen. Klingt gut? Stimmt, doch die Sache hat einen großen Haken.

Meldepflicht: Geldbuße bis zu 30.000 Euro

So besteht eine Meldepflicht für statische Kapitalflüsse sowie ein- und ausgehende Zahlungen ab einem Wert von 12.500 Euro. Gleiches gilt für den entsprechenden Währungsgegenwert. Auch Geldanlagen bei ausländischen Banken in Form von Festgeldern sind von dieser Regelung tangiert, jedoch erst ab einer Anlagedauer von über einem Jahr.

Es gilt: Spätestens am siebten und bei Wertpapieren spätestens am fünften Kalendertag des Folgemonats muss die jeweilige Meldung vorliegen. Wer sich nicht an daran hält, verstößt gegen das Gesetz und kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro bestraft werden.


Diese Artikel könnten dich auch interessieren:


Wer sich daran hält, kann definitiv ein Konto im Ausland beantragen – ansonsten geht man lieber auf Nummer sicher und bleibt bei Sparkasse, Postbank und Co. in Deutschland.