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Strenge Handy-Regel an Mallorcas Schulen: Bald auch in Deutschland?

An Mallorcas Schulen gilt seit dem Ferienende im September eine strenge Handy-Regel. Wäre das auch etwas für Deutschland?

Handy Schule
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Es piepst, summt und brummt. In vielen Schulen gehören die Hintergrundgeräusche durch Handys fast zum Unterricht, wie Schulbücher und Federmäppchen. Ein Fakt, der besonders die Schülerinnen und Schüler nervt, die dem Unterricht aufmerksam folgen wollen. Auf Mallorca ist damit nun Schluss. Seit September herrscht in den Klassenräumen ein strenges Handyverbot.

Bis einschließlich der Oberstufe, so berichtet es die „Mallorca Zeitung“, müssen die Schülerinnen und Schüler nun ihr Smartphone abgeben. Heißt: In der Regel sind die jungen Menschen von acht bis 14 Uhr handyfrei. Doch kann das klappen?

Handyverbot an Mallorcas Schulen

Die Mallorca-Zeitung hat bei den Schulen nachgefragt, und siehe da: Die Direktorinnen und Direktoren sind angetan von der neuen Ruhe im Klassenzimmer. „Es ist der einzig mögliche Weg“, findet Manuel Blanco, der Direktor der Gesamtschule IES Son Cladera in Palma.

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Ganz einfach sei es aber nicht gewesen, die Kinder und Jugendlichen davon zu überzeugen, ihr Handy abzugeben, resümiert Joan Pons, ein Mitglied des Direktorats der IES Son Pacs in Palma. Die positiven Folgen der Maßnahme seien aber nicht zu übersehen: „Wir merken, dass die Jugendlichen wieder mehr interagieren und speziell im Pausenhof ein sozialeres Verhalten an den Tag legen. Und im Unterricht haben die Lehrkräfte eine deutlich verbesserte Mitarbeit festgestellt.“

Handyverbot auch in Deutschland?

Auch in Deutschland wird über ein generelles Handyverbot diskutiert, fanden Forscher am Lehrstuhl für Schulpädagogik der Universität Augsburg doch heraus, dass ein Smartphone-Verbot an Schulen messbar positive Effekte auf das soziale Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern hätte. Allerdings müsse ein potenzielles Handyverbot pädagogisch begleitet werden.



Problem in Deutschland, so die „Tagesschau“: „Für Schulangelegenheiten sind die Bundesländer zuständig. Sie können nach eigenem Ermessen Grundsätze und Verbote aufstellen. Zudem können einzelne Schulen individuelle Regeln in ihrer Hausordnung festlegen. Sie müssen allerdings immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen und dürfen Schülerinnen und Schüler nicht in ihren Grundrechten, der freien Persönlichkeitsentfaltung und ihren Eigentumsrechten verletzen.“