Der eine postet sein Essen auf Instagram. Der andere zeigt sich joggend auf Facebook. Und die nächste präsentiert sich Wein trinkend mit Freunden – Politiker scheinen ohne das Licht der Öffentlichkeit schlichtweg nicht zu können. Nicht nur beruflich lieben sie es, ihre Gesichter in die Kameras zu halten. Bis privat plötzlich etwas Pikantes vor sich hergeht, dann wollen sie die Kameras ganz schnell aus ihrem Haus heraus haben. Doch so läuft der Hase nicht.
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Der Promi-Anwalt der renommierten Medienrechtskanzlei Höcker Carsten Brennecke stellt auf X (früher Twitter) klar: Das „Baerbock-Eheaus ist keine Privatsache!“ Aus presserechtlicher Sicht sei es falsch zu behaupten, dass das Eheaus von Annalena Baerbock und Daniel Holefleisch Privatsache sei.
Anwalt über Eheaus: „Das nennen wir Äußerungsrechtler eine Selbstöffnung“
Brennecke erklärt: „Wer ausgerechnet über die reichweitenstarke Bild-Zeitung nicht nur sein Eheaus öffentlich macht, sondern dazu auch noch erklärt, dass es keine neuen Partner gibt, betreibt das, was wir Äußerungsrechtler eine Selbstöffnung nennen.“
Grundsätzlich gehörten eine Beziehung und auch ein Beziehungsende „in den Bereich der Privatsphäre“. Doch „wenn ein Paar immer wieder gemeinsam auf roten Teppichen die Öffentlichkeit sucht, wird die Beziehung schnell zu einem Thema, über das gesprochen werden darf, jedenfalls das Beziehungsende mitgeteilt werden darf.“
„Dann gibt es nach der Rechtsprechung keinen Schutz mehr“
Jedenfalls „spätestens dann, wenn eine Person das Beziehungsende in der Bild reichweitenstark selbst zum öffentlichen Thema macht, gibt es nach der Rechtsprechung dazu keinen Schutz der Privatsphäre mehr.“
Denn diese Selbstöffnung in der Bild führe dazu, dass dieses Thema öffentlich beleuchtet und die in der Öffentlichkeit abgegebenen Erklärungen auch hinterfragt werden dürften. „Man darf somit durchaus die kritische Frage stellen, ob ein solches Statement in der Bild taktisch eine kluge Wahl ist“, schließt Brennecke seinen Post ab.