Ob beim Einkaufen, Shoppen oder auf dem Weg zur Arbeit – das Finden eines freien Parkplatzes gleicht oft einem Wettlauf gegen die Zeit. Plötzlich fühlt sich der Platz im Parkhaus oder auf der Straße wie ein unlösbares Rätsel an, das einem mit jeder Runde im Kreis näher an den Wahnsinn bringt.
Und hat man endlich mal einen Parkplatz gefunden, könnte ein ordentliches Bußgeld drohen. Denn diese Parkregeln kennt man niemand – hier ist Vorsicht geboten!
Bußgeld: 5 Parkplatz-Regeln, die fast keiner kennt
Die Liste der Irrtümer beginnt gleich mit einer Handlung, die sicherlich jeder schon einmal erlebt hat: das Freihalten eines Parkplatzes. Genau das ist nämlich grundsätzlich verboten.
Selbst bei einem Umzug oder ähnlichem muss eine offizielle Genehmigung zur Reservierung eines Parkplatzes rechtzeitig bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Es ist nicht gestattet, selbstgemachte Schilder aufzustellen oder Gegenstände auf Parkflächen abzustellen, um diese zu blockieren.
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Und auch mal kurz auf dem Radweg zu halten ist verboten, da Radfahrer dadurch gezwungen werden, auszuweichen. Verlässt man dann noch das Auto, gilt es als Parken, was besonders streng geahndet wird. In solchen Fällen kann ein Bußgeld von 55 Euro fällig werden. Kommt es durch das Falschparken auf dem Radweg zu einem Unfall, sind es bis zu 100 Euro.
Doch nicht nur das – auch das Parken über Kanaleinstiegen oder anderen Schachtabdeckungen ist laut „Ruhr Nachrichten“ verboten. Der Grund ist einfach: An diesen Stellen befinden sich unter anderem Absperrschieber für Wasser- oder Gasleitungen, Zugänge zu Stromschächten oder Feuerwehrhydranten.
Werktag & Fahrrichtung: Wichtige Parkregeln
Wer sich samstags auf die Suche nach einem Parkplatz macht, sollte auch den Parkautomaten nicht außer Acht lassen. Denn nicht nur von Montag bis Freitag, sondern auch samstags gelten diese als Werktage. Das bedeutet, auf Parkplätzen mit der Kennzeichnung „werktags kostenpflichtig“ ist das Parken nur an Sonntagen und an Feiertagen kostenfrei.
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Aber das ist noch nicht alles, denn viele Autofahrer parken entgegen der Fahrtrichtung, doch das ist riskant und verboten. Nur in Einbahnstraßen darf auch links geparkt werden.