Der Winter ist auch in Berlin und Brandenburg längst eingetroffen – das macht sich zumindest an den eisigen Temperaturen bemerkbar.
Auch wenn es bisher noch keinen richtigen Schneefall gegeben hat, geben einige Menschen in und um die Hauptstadt die Hoffnung nicht auf, dass es spätestens zu Weihnachten weiß auf den Straßen werden könnte. Doch aufgepasst: Sollte das der Fall sein, gibt es einiges zu beachten – ansonsten kann es ziemlich teuer werden!
Wetter in Berlin & Brandenburg: Mit Schnee ist nicht zu spaßen
Liegt der Schnee erst mal auf dem Boden, muss dafür gesorgt werden, dass niemand darauf ausrutscht. Gemäß dem Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) sind dafür grundsätzlich die Anliegenden einer öffentlichen Straße verantwortlich – also die Eigentümer eines Hauses, das an der entsprechenden Straße liegt. Befindet sich eine Haltestelle vor der Tür, dann räumt im Normalfall die Berliner Stadtreinigung (BSR) den Weg frei.
Die Aufräumarbeiten müssen übrigens zeitnah stattfinden. Bestenfalls direkt, wenn der Schnee sich auf den Boden gelegt hat. Ist dies nach 20 Uhr der Fall, dann muss spätestens bis zum darauffolgenden Tag um 7 Uhr der Weg wieder geräumt sein. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit ordentlichem Bußgeld bestraft werden.
Beim Wintereinbruch ist einiges zu beachten
Und wenn wir schon beim Thema sind: Zum Streuen darf nicht irgendwas verwendet werden – keinesfalls jedoch Streusalz. Die Salzkörner schaden nämlich laut des Berliner Naturschutzgesetzes nicht nur der Umwelt, sondern auch Haustieren, die es auf ihrem Spaziergang in den Mund bekommen könnten. Mit Streusalz darf deshalb ausschließlich nur die BSR arbeiten.
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Für alle anderen gilt: Sand oder Kies dürfen auf der Straße und den Gehwegen landen. Wer sich daran nicht hält, kann eine Strafe von bis zu 10.000 Euro kassieren. Und wer will das schon? Immerhin sollte das Geld im Dezember vorwiegend für Geschenke an die Liebsten ausgegeben werden.