Es sind düstere Zeiten. Eine Hiobsbotschaft jagt die nächste. Da ist es doch mal schön, wenn es zur Abwechslung auch mal eine schöne Nachricht gibt. Hier ist sie!
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Die frohe Nachricht: Eltern und Arbeitnehmer werden entlastet. So wurde bereits Ende November vom Bundestag und Bundesrat beschlossen: Erhöhung des Grundfreibetrages auf 11.784 Euro. Und das rückwirkend zum 1. Januar 2024.
Sämtliche Änderungen kommen 2025
Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt.) erklärt zudem: „Eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrages für Januar 2025 wurde am 20. Dezember 2024 beschlossen.“ Doch nicht nur das, auch andere Steuererleichterungen und Änderungen kommen 2025.
So sollen zum einen die Eltern profitieren. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro erhöht. Es soll zudem eine deutlich verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geben.
Nicht nur steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde, sondern auch die Minijobgrenze auf 556 Euro im Monat.
Änderungen für Erben: Die pauschal ansetzbaren Erbfallkosten wurden deutlich angehoben auf 15.000 Euro.
Menschen zahlen weniger Steuern, haben trotzdem weniger Netto vom Brutto
Und die Kleinunternehmer-Grenze steigt auf höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Zukünftig wird auf die Nettoumsätze und nicht mehr die Bruttoumsätze abgestellt. Achtung: ab 2025 führt das Überschreiten der Umsatzgrenze sofort zur Regelbesteuerung.
Doch was bedeuten die Änderungen konkret? Das haben Experten von finanztip.de in einer Beispielrechnung verdeutlicht: „Ein Single mit 4.000 Euro brutto (2,5 Prozent Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse, Steuerklasse I, keine Kinder/Kirche) zahlt dann circa 9 Euro/Monat Steuern weniger.“ Doch es gibt einen Haken: Weil gleichzeitig die Sozialabgaben sehr stark steigen, bleibt trotzdem weniger Netto vom Brutto.