Mit den Brettern über die Pisten sausen? Für viele ist das der Höhepunkt des Jahres – immerhin fahren rund 14,6 Millionen Deutsche gerne Ski oder Snowboard. Doch so schön der Wintersport im Urlaub auch ist, so gefährlich ist er auch – schließlich kann man sich dabei Knochen brechen und Sehnen verletzen.
Aber nicht nur Verletzungen, sondern auch Bußgelder können im Ski-Urlaub drohen.
Urlaub: Bußgeld-Gefahr auf der Piste
Denn der Trend, mit den Skiern aus eigener Kraft die Berge zu erklimmen, wird immer beliebter. Doch in Südtirol gibt es eine Regel, die vielen Tourengehern nicht gefällt: Auf geöffneten Pisten ist das Aufsteigen während des Skibetriebes grundsätzlich verboten. Und wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Strafe.
Der Vorfall, der derzeit für Aufsehen sorgt, ereignete sich Anfang Dezember am Kronplatz: Ein Skitourengeher und ein Skifahrer stießen auf der Piste zusammen. Ein Unfall, der die Diskussion um die Sicherheit von Skitouren im Skigebiet neu entfacht hat. Die Folge: Verstärkte Kontrollen und eine konsequentere Durchsetzung der Regeln.
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Thomas Reiter, Direktor des Skirama Kronplatz, erklärte dazu: „Grundsätzlich haben wir kein Problem, wenn Skitourengeher am Rand der Piste aufsteigen. Aber auf offenen Pisten ist das einfach gefährlich, besonders wenn von oben unerfahrene Skifahrer herunterfahren.“ Besonders hinter Kuppen, wo die Sicht oft eingeschränkt ist, können sich gefährliche Situationen schnell zuspitzen. „Es geht nicht darum, Strafen zu verhängen, sondern das Bewusstsein für die Gefahren zu schärfen“, so Reiter weiter.
In Südtirol ist das Aufsteigen auf den Pisten während des Skibetriebs durch das Landesgesetz Nr. 14 vom 23. November 2010 klar geregelt – und zwar streng verboten. Das sorgt immer wieder für Unmut, vor allem wenn, wie am Kronplatz, kein spezieller Aufstiegsweg für Tourengeher eingerichtet wurde. In Anbetracht der schlechten Schneelage in der vergangenen Saison haben viele Tourengeher das Verbot schlichtweg ignoriert. Doch wer das tut, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch ein ordentliches Bußgeld.
Urlaub: So vermeidest du das Bußgeld – es gibt zahlreiche Tricks
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen. In vielen Skigebieten gibt es aber mittlerweile speziell ausgewiesene Aufstiegsrouten oder es wird nach Betriebsschluss aufgestiegen – dann muss niemand befürchten, zur Kasse gebeten zu werden. Wer sich jedoch ohne Rücksicht auf die Regeln auf den geöffneten Pisten bewegt, bekommt das gnadenlose Durchgreifen der Behörden zu spüren.
Ähnliche Diskussionen gibt es laut „Merkur“ auch in anderen Regionen. In Tirol zum Beispiel hat ein Vorfall, bei dem ein Skitourengeher einen Pistenraupenfahrer angegriffen hat, kürzlich zu einer heftigen Diskussion über Strafen und mögliche Verbote geführt. In Deutschland ist das Aufsteigen auf Pisten nach Angaben des Deutschen Alpenvereins (DAV) grundsätzlich nur am Pistenrand erlaubt, sofern keine lokalen Verbote bestehen.
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Skitouren im freien Gelände bleiben also eine riskante Angelegenheit – und wer sich nicht an die Regeln hält, gefährdet nicht nur die Natur und seine eigene Sicherheit, sondern muss auch mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.