Veröffentlicht inUmland

Brandenburger gewinnt gegen Aldi Süd: Dubai-Schokoladen-Händler spricht Klartext

Ein Brandenburger Unternehmer hat eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erwirkt, weitere könnten folgen. Dabei geht es um Dubai-Schokolade.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Das Land Brandenburg: Schloss, Spreewald, Spaßbad

Brandenburg ist bekannt für seine malerischen Landschaften und historischen Städte, die Besucher mit ihrer Schönheit und kulturellen Vielfalt verzaubern.

Vor einigen Wochen war diese Süßigkeit eines der absoluten Top-Themen in Deutschland. Die Dubai-Schokolade eroberte nach den sozialen Netzwerken und den heimischen Küchen auch den Handel – und in unterschiedlichen Variationen auch die Cafés und Weihnachtsmärkte.

Dabei dürfte zur großen Beliebtheit auch beigetragen haben, dass die Dubai-Schokolade in ihrer klassischen Form – also einer mit Pistaziencreme und krossen Kadayif-Fäden gefüllten Tafel – kaum irgendwo erhältlich war. Erst in den letzten Wochen zogen zahlreiche Handelsunternehmen nach. Doch nun musste Aldi Süd ihre Dubai-Schokolade wieder aus dem Programm nehmen. Der Grund: Die Klage eines Unternehmers aus Brandenburg. Gegenüber BERLIN LIVE erklärt er nun sein Vorgehen.

Brandenburger gewinnt gegen Aldi

Die Nachricht ging seit Anfang der Woche herum: Aldi Süd muss seine „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ aus dem Programm nehmen. Grund dafür ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts in Köln, die bereits am 2. Januar ausgesprochen worden war, nun aber an die Öffentlichkeit kam. Laut dem Beschluss, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, dürfe ein Produkt in Deutschland nur dann als Dubai-Schokolade oder ähnlich bezeichnet werden, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen Bezug zu dem Emirat hat.

Auf die Schokolade von Aldi Süd traf das nicht zu, diese wurde, wie auch auf der Rückseite erklärt, in der Türkei hergestellt. Ganz anders als die Dubai-Schokolade der Marke Fex, die der brandenburgische Süßwarenimporteur Andreas Wilmers in Deutschland verkauft. Auch deshalb hatte er geklagt und nun einen ersten Erfolg. Er sagt, die Bezeichnung von Aldi Süd führe Verbraucher in die Irre. Er sei froh, dass das Landgericht Köln seiner Auffassung gefolgt sei, dass Dubai-Schokolade eben „keine bloße Gattungsbezeichnung, sondern eine Herkunftsangabe sei“. Der Verbraucher gehe davon aus, dass das Produkt tatsächlich aus Dubai stamme.

+++ Currywurst in Berlin: Passanten können Preis nicht glauben – Betreiber spricht Klartext +++

Aus diesem Grund hat er nicht nur Aldi Süd abgemahnt. Auch der Discounter Lidl und Süßwarenhersteller Lindt, der seine Dubai-Schokolade unter anderem in der Mall of Berlin verkauft hatte, sollen entsprechende Post bekommen haben. Hier gibt es aber noch keine Entscheidung. Lindt sieht die Sache übrigens grundlegend anders, hatte erklärt, der Begriff Dubai-Schokolade stehe für Schokolade mit der typischen Pistazien-Kadayif-Füllung. Zumindest das Landgericht Köln sieht das anders.

Brandenburger will auch gegen andere Anbieter vorgehen

Gegenüber BERLIN LIVE kündigt Andreas Wilmers an, auch künftig gegen die Bezeichnung Dubai-Schokolade vorgehen zu wollen, wenn diese „den Verbraucher in gleicher Weise irreführen“, wie er sagt. Sein Ziel sei ein „fairer Wettbewerb“ und eine „ehrliche Kennzeichnung für Verbraucher“.

+++ Sebastian Fitzek feiert Premiere in Berlin: Bei dieser Szene müssen Zuschauer zweimal hinsehen +++

Doch was ist mit den zahlreichen Weihnachtsmarkt-Ständen, die im vergangenen Dezember Dubai-Crepes und Dubai-Waffeln angeboten hatten? Oder mit den zahlreichen Cafés in Berlin und anderen Städten, die noch heute Dubai-Desserts, Dubai-Croissants oder auch selbstgemachte Dubai-Schokolade anbieten – und damit das Rezept meinen und nicht etwa, dass die Produkte in Dubai hergestellt wurden?


Mehr News aus Berlin und Brandenburg:


Wilmers erklärt: „Wir schauen immer, ob eine konkrete Irreführung vorliegt.“ Würden Anbieter „zweifelsfrei deklarieren“, dass das entsprechende Produkt nicht aus Dubai stamme, sei das unproblematisch. Andernfalls würde man tätig werden. Es gehe ihm nicht darum, kreative Rezepte zu unterbinden, sondern um Transparenz für die Kunden.

„Wer ‚Dubai‘ auf die Packung schreibt, muss daher sicherstellen, dass das Produkt tatsächlich aus Dubai kommt“, sagt er und verweist auf „Nürnberger Elisen-Lebkuchen“. Dabei handelt es sich allerdings um eine geschützte geografische Angabe nach europäischem Recht, die es bei der Dubai-Schokolade noch nicht gibt. Und so kommt es in jedem Fall auf eine individuelle Rechtsprechung an.