Wen man auch fragt: Das Thema Miete in Berlin ist für viele Menschen in der Hauptstadt kein einfaches. Wer nicht reich ist, findet schwerlich eine Wohnung – bei der Lage, Größe, Preis & Co. passen. Seit Jahren schnellen die Preise immer weiter in die Höhe, die verfügbaren Wohnungen sind rar gesät.
Viele Mieter in Berlin machen dafür auch die großen Immobilienkonzerne verantwortlich. Ihre Marktmacht und ihr Streben nach Gewinnen seien für die dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt verantwortlich. Deshalb hatten vor knapp vier Jahren auch 57,6 Prozent der Berliner für die Enteignung von Immobilien-Riesen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt gestimmt. Doch passiert ist bislang nichts. Wie geht es weiter in der Mieten-Krise?
Miete in Berlin: Wann kommt die Enteignung
Fast viel Jahre ist es her, dass sich die Berlinerinnen und Berliner mehrheitlich für ein Enteignung der großen Immobilienunternehmen wie Deutsche Wohnen, Vonovia & Co. ausgesprochen haben. Politisch passiert ist seither aber nicht besonders viel. Anstatt dem Bürgervotum nachzukommen, hatte der Senat erstmal eine Expertenkommission einberufen. Doch auch als die bestätigte, dass diese Maßnahme nicht nur dabei helfen könnte, die Wohnungskrise aufzulösen, sondern auch rechtlich möglich wäre, passierte nichts.
Der schwarz-rote Senat stellte ein Rahmengesetz für eine Vergesellschaftung von Wohnraum in Aussicht. Die entscheidenden Vertreter der Regierung stellten aber auch immer wieder klar, dass sie davon nicht Gebrauch machen würden. Bei der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, die monatelang Unterschriften sammelte und für den Volksentscheid warb, sorgte das für Ernüchterung.
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Aufgeben kommt für die Initiative aber nicht infrage. Sie strebt einen neuen Volksentscheid an – und diesmal soll es verbindlicher sein. „Beim letzten Mal hatten wir einen Beschlussvolksentscheid, diesmal planen wir einen Gesetzvolksentscheid“, erklärt Initiativen-Sprecherin Carmel Fuhg im Gespräch mit BERLIN LIVE.
Gesetz direkt von der Bevölkerung
Der Unterschied: Wird auch der neue Volksentscheid von einer Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner angenommen, dann tritt er auch so in Kraft. Anders als bei der Abstimmung im Jahr 2021 wird also nicht der Senat mit der Umsetzung beauftragt, diesmal sei es ein „Gesetz direkt von der Berliner Bevölkerung“, so Fuhg.
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Und wann kommt der neue Volksentscheid? Das kann bei „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ noch niemand sagen. Es sei ein „sehr komplexes Thema“, erklärt Sprecherin Fuhg. Es bedürfte gründlicher Arbeit, damit das Gesetz am Ende auch rechtssicher sei und nicht angefochten werden könne. Mehrere Fachleute würden an dem Thema arbeiten.
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Dass die Menschen in Berlin möglicherweise auf einen zweiten Volksentscheid nicht so positiv reagieren wie auf den ersten oder gar skeptisch sein könnten, warum schon wieder ihre Stimme gefragt ist, glaubt Carmel Fuhg übrigens nicht. Aus ihrer Sicht sei „in den letzten Jahren keine wirksame Maßnahme“ für die Mieterinnen und Mieter in Berlin getroffen worden.