Statt sich gemütlich in den Winterblues fallen zu lassen, ist Deutschland im Moment im Wahlkampffieber. Egal welche Zeitung oder welches News-Portal man im Moment öffnet, welche Talkshow man sich im Fernsehen ansieht, an den Spitzenkandidaten von SPD, CDU, Grüne, FDP und AfD kommt man im Moment nicht vorbei.
Nur wenige Tage vor dem entscheidenden Termin am 23. Februar ist jetzt aber klar: Bei der Bundestagswahl dürfen in Berlin nicht alle antreten, die es gerne würden.
Bundestagswahl in Berlin: Sieben Parteien wurden nicht genehmigt
Die deutsche Parteienlandschaft ist groß. Ob liberal oder konservativ, ob grün oder schwarz, alt oder jung, für fast jede politische Richtung oder auch Lebensphase gibt es eine Partei, die ein bestimmtes Thema in den Fokus rückt. Doch Partei ist in diesem Fall nicht gleich Partei, denn zur Bundestagswahl in Berlin wird nicht jeder zugelassen!
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Während es für die Großen wie SPD und Linke ein Leichtes ist, auf die Wahllisten zu kommen und sich somit zur Wahl aufstellen zu lassen, gibt es Gruppierungen, die an genau einer Hürde scheitern – und bei denen der Traum deshalb schon vorzeitig platzt.
Parteien kritisieren Wahlgesetz
Ihr Problem: Sie konnten bis zum Stichtag der Anmeldung beim Landeswahlleiter nicht genug Unterstützungsunterschriften sammeln. Laut Gesetzgeber muss jede Partei mindestens 2.000 solcher Unterschriften vorweisen können. Vor der Bundestagswahl konnten sieben der insgesamt 25 angemeldeten Parteien das Kriterium allerdings nicht erfüllen. Das sind:
- die Basis
- die ökologisch-demokratische Partei (ÖDP)
- die Partei der Humanisten
- die Piraten
- die Werte-Union
Der RBB erklärt überdies, die Partei der Rentner sowie die Volksstimmen-Partei Deutschlands (VPD) dürften nicht antreten, weil sie zuvor bereits auf Bundesebene nicht zugelassen wurden sind.
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Aus Sicht der sieben Kleinstparteien ist der Ausschluss alles andere als fair. Schon seit längerem kritisierten sie, dass durch die vorgezogenen Wahlen in Berlin und dem Rest von Deutschland viel weniger Zeit bleibt, um auf Unterschriftenfang zu gehen. Doch das Gesetz ist in diesem Fall eindeutig – und ihr Weg in Richtung Bundestag damit vorerst beendet.