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Bundestagswahl in Berlin: Benachrichtigung verloren – so findest du trotzdem dein Wahllokal

Die Bundestagswahl 2025 steht an. Auch in Berlin werden die Wählerinnen und Wähler an die Urne geschickt. Doch was, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren ist?

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Am Sonntag ist Bundestagswahl in Berlin. Am 23. Februar 2025 haben die Wahllokale in der Hauptstadt, wie auch überall anders im Land zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Wer noch nicht per Brief oder beim Bezirksamt gewählt hat, kann hier seine Stimme abgeben.

Wo man als Wähler hinmuss, um bei der Bundestagswahl 2025 seine Stimme abzugeben, findet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Doch was ist, wenn die Wahlbenachrichtigung verlorengegangen ist? Kann man dann trotzdem wählen?

Bundestagswahl in Berlin: Wenig Zeit zur Vorbereitung

In diesem Jahr war die Zeit für die Vorbereitung der Bundestagswahl knapp. Aufgrund der Neuwahl war für die zuständigen Behörden weniger Zeit, die Wahl vorzubereiten, wie sonst. Daher wies Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler die Wählerinnen und Wähler in Berlin schon vor dem Versand der Unterlagen darauf hin, dass die Zeit für die Briefwahl knapp werden könnte. Zwischen dem Verschicken der Briefwahl-Unterlagen am 10. Februar und dem Tag der Wahl am 23. Februar liegen schließlich nur zwei Wochen. Wir berichteten.

Entsprechend gingen zahlreiche Berliner Wählerinnen und Wähler bereits vorab bei den Bezirksämtern wählen – oder markierten sich den 23. Februar groß im Kalender, um ins Wahllokal zu gehen. Wo genau sie dafür hinmüssen, steht auf ihrer Wahlbenachrichtigung, die ab dem 13. Januar bereits verschickt wurde. Doch was ist, wenn diese verloren gegangen ist?

Bundestagswahl 2025: Deine Stimme ist nicht verloren

Die gute Nachricht! Die eigene Stimme ist dadurch nicht verloren! Denn das richtige Wahllokal lässt sich auch einfach im Internet herausfinden. Das Land Berlin hat eine Website eingerichtet, auf der jeder Bürger sein Wahllokal finden kann. Dafür braucht es nur die eigene Adresse.


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Und auch im Wahllokal ist die verlorene Wahlbenachrichtigung kein Problem. Denn dort ist wichtig, dass man selbst im Wählerverzeichnis registriert ist – und das ist man, wenn man einmal eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Gegen Vorlage des Ausweises bekommt man dann seinen Wahlzettel ausgehändigt.