Mit dem 1. März steht nicht nur der Frühling in den Startlöchern, sondern es greift auch eine Regelung wieder, die jeder in Berlin kennen sollte. Es handelt sich um ein Verbot, das bis Ende September gilt.
Um was es dabei geht, dazu jetzt mehr.
Berlin: Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt
Wer im Garten oder rund ums Haus in Berlin Hand anlegen will, der sollte von nun an aufpassen! Denn einfach mal machen, könnte nach hinten losgehen, immerhin ist eine Sache von jetzt an streng untersagt. Widersetzt man sich, droht ein Bußgeld, was durchaus bis zu mehrere tausend Euro betragen kann.
Eine Strafe, auf die man gut und einfach verzichten kann, wenn man weiß, wie. Ein Blick ins Bundesnaturschutzgesetz schafft da schnell Klarheit. Es geht um § 39 Abs. 5, der sich mit dem Thema Heckenschnitt befasst.
Das darfst du erst wieder am 1. Oktober machen
„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, heißt es darin. Hintergrund ist, dass in den Pflanzen lebende, nistende und brütende Tiere, wie zum Beispiel Vögel, geschützt werden sollen.
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Das schöne Wetter der nächsten Tage in Berlin nutzen, um die Hecken mal wieder in Form zu bringen, ist also eher keine so gute Idee. Nur wer wirklich ausschließlich einige wenige Schönheitsschnitte plant, der kann das ohne Folgen tun.
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Alle anderen müssen sich bis zum 1. Oktober gedulden – und die kommende Zeit anders verbringen. Wirklich schwer werden dürfte das aber kaum, Berlin hat einfach zu viel zu bieten, sodass wohl niemandem langweilig wird.