Wird damit das Einkaufserlebnis noch unangenehmer gemacht? Für viele Menschen gehört der wöchentliche Einkauf in Supermärkten wie Rewe und Co. zur Routine dazu. Ab und zu gestaltet sich dieses Vorhaben aber auch zu einer kleinen Zerreißprobe. Überfüllte Gänge, kaum noch Ware in den Regalen oder zu lange Schlangen an den Kassen – mindestens eine Sache trifft fast immer auf den Besuch im Supermarkt zu.
Mittlerweile wurde aber zumindest das Kassen-Thema angegangen. Käufer können nämlich seit Längerem schnell und einfach ihren Einkauf allein an den Selbstbedienungskassen abwickeln. Doch was Rewe-Kunden an SB-Kassen nun entdecken, verschlägt ihnen die Sprache.
Rewe-SB-Kasse: Ladendetektiv packt aus
Auf „TikTok“ kursiert aktuell ein Clip, in dem ein Content Creator einem Ladendetektiv über die Schulter schaut. Dieser erklärt ihm nämlich, wie die Überwachung der SB-Kassen abläuft. Und das Vorgehen dürfte ziemlich viele Kunden überraschen. Denn sie SB-Kassen werden äußerst akribisch überwacht.
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So kann der Ladendetektiv die Kunden von oben mit einer Kamera ganz genau beobachten. Jeder Schritt und eingescannte Artikel wird somit auf Band festgehalten. Zudem wird der gesamte Einkauf, also alle gescannten Artikel der jeweiligen Kasse, auf einem Bildschirm in seinem Büro angezeigt. So kann der Detektiv direkt abgleichen, welche Artikel wirklich gescannt und welche vielleicht ohne Bezahlen eingesteckt werden.
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Rewe-Kunden sind geschockt
Für viele Kunden ist das einer zu viel. Vor allem das Thema Datenschutz bereitet ihnen Sorge. „Was ist mit Datenschutz? Werde ich darauf hingewiesen, dass ich gefilmt werde?“, kommentiert ein User unter dem Video. Angeblich ja, wie der Content Creator auf den Kommentar antwortet. Einige TikTok-Nutzer glauben aber nicht, dass es bereits in jedem Laden solch eine Überwachung gibt: „Ich arbeite bei Rewe, da gibt es so was nicht.“
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Doch was passiert, wenn ein Kunde beim Diebstahl an der SB-Kasse erwischt wird? Laut Detektiv bekommen diese – wie alle anderen Diebe auch – eine Anzeige und Hausverbot für die Filiale. Grundsätzlich gilt nämlich: Wenn ein Kunde Produkte scannt, die aber nicht bezahlt, erfüllt er damit laut dem Strafgesetzbuch die Merkmale eines Diebstahls.