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Berlin: Nach Schüssen in Charlottenburg – so oft setzen Polizisten ihre Waffe ein

In Charlottenburg ist es mehrfach zu Schüssen auf offener Straße gekommen. Nun hat BERLIN LIVE bei der Polizei gesprochen.

© IMAGO/Seeliger

Verbrechen in Berlin: So viel Arbeit hat die Polizei in der Hauptstadt

In der Hauptstadt vergeht eigentlich kaum noch ein Tag, an dem es nicht zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Immer öfter werden die Beamten der Berliner Polizei zu Gewaltverbrechen gerufen, bei denen die Täter Stich- und Schusswaffen einsetzen. In Anbetracht der akuten Gefahr mussten auch die Einsatzkräfte der Polizei in diesem Jahr schon mehrere Male zur Waffe greifen.

Allein in Charlottenburg ist es im April 2025 schon zu mehreren Schussabgaben durch Polizei und Bundespolizei gekommen. Aus diesem Grund wollte BERLIN LIVE von beiden wissen, wie oft sie ihre Waffe in der letzten Jahren eingesetzt haben und welche Vorsetzungen es zum Mitführen der Waffe außerhalb des Dienstes gibt.

Berlin: Das sind die Regeln für das Führen der Waffe

Anlässlich eines Einsatzes der Bundespolizei auf der Charlottenburger Kantstraße (3. April), bei dem ein in Zivil gekleideter Beamter auf ein flüchtendes Auto geschossen hatte, hat die Pressestelle der Bundespolizei nun gegenüber BERLIN LIVE erklärt, dass der Beamten in diesem konkreten Fall tatsächlich im Einsatz gewesen sei. Dennoch gebe es für das Mitführen einer Dienstwaffe außerhalb des Dienstes konkrete Anforderungen.

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„Für das Führen der Dienstwaffe außerhalb des Dienstes bedarf es grundsätzlich einer gesonderten Erlaubnis und der Anschaffung eines Schutzbehältnisses gemäß § 36 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) für die Aufbewahrung dieser“, so ein Sprecher der Bundespolizei.

„Weiterhin gelten für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte über die Anschaffung des vorgenannten Sicherheitsbehältnisses hinaus besondere Pflichten für das Führen der Dienstwaffen außerhalb des Dienstes (beispielsweise das verdeckte Tragen in ziviler Kleidung oder das Abschließen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung).“

So oft kam es in den letzten Jahren zum Schusswaffengebrauch

Mit Blick auf die Zahlen erklärte die Polizei Berlin gegenüber der Redaktion, dass es in der Hauptstadt in 2025 (Stand 7. April) erst einen Schusswaffengebrauch gegeben hätte. In 2024 und in 2023 kam es jeweils viermal zum Schusswaffengebrauch. In all diesen Fällen handelt es sich um Schüsse „gegen“ Personen oder Warnschüsse. In 2023 und 2024 setzte die Berliner Polizei die Dienstwaffe auch 212, bzw. 154 mal gegen Tiere ein.

Hinsichtlich der Bundespolizei erklärte ein Pressesprecher gegenüber BERLIN LIVE: „Im Jahr 2023 machten Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei in drei, im Jahr 2024 in neun und im Jahr 2025 in bislang vier Fällen von der dienstlichen Schusswaffe gegen Personen insoweit Gebrauch, als dass eine Schussabgabe erfolgte.“


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Ob und wann ein Polizeibeamter außerhalb seiner Dienstzeit zur Waffe greifen darf, ist, wie bereits eingangs erwähnt, im Waffengesetz (WaffG) und im Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) klar geregelt. Auf Nachfrage von BERLIN LIVE erklärte ein Sprecher der Bundespolizei gegenüber der Redaktion:

„Hierbei ist unerheblich, ob die zum Tragen der Dienstwaffe berechtigte Beamtin oder der Beamte der Bundespolizei zum Zeitpunkt des Schusswaffeneinsatzes zivil oder uniformiert im Einsatz war oder sich beispielsweise auf dem Weg zum Dienst oder dem Weg nach Hause in den Dienst versetzt hat, vielmehr müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz der dienstlichen Schusswaffen erfüllt sein.“