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Clubs in Berlin: Trotz schwieriger Lage – Stadt macht bittere Ankündigung

Die letzten Jahre waren für die Clubs in Berlin nicht sehr einfach. Sie brauchen dringend mehr Einnahmen – doch die Stadt stellt sich quer.

© IMAGO/Jürgen Held

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Die Clubs in Berlin hatten es in den vergangenen Jahren nicht leicht. Erst zwang die Pandemie sie zu monatelangen Schließungen, dann folgten immer stärker steigende Mieten und Personalkosten sowie die Inflation. Seither straucheln viele.

Das anstehende Tanzverbot am Karfreitag zwingt die Clubs nun zu zusätzlichen Schließungen – und das gerade an einem Tag, an dem eigentlich unzählige Touristen in der Stadt sind und hunderttausende Berliner feiertagsbedingt frei haben. Doch wäre ein kurzfristige Lockerung der Regelung möglich? BERLIN LIVE hat beim Land Berlin nachgefragt.

Clubs in Berlin kämpfen um ihr Überleben

Ostern ist das wichtigste Fest im christlichen Glauben. Um die Tage zu ehren, gibt es deshalb bundesweit einen Feiertag am Karfreitag und am Ostermontag, der zumindest am Karfreitag (18. April) mit einem Tanzverbot einhergeht. Wie streng die Länder das regeln, entscheiden sie selbst.


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Clubs in Berlin dürfen am Gründonnerstag öffnen – aber müssen am Karfreitag um 4 Uhr morgens schließen. Weiter gefeiert werden darf dann erst wieder ab 21 Uhr. Im Vergleich zu Bayern oder anderen Bundesländern ist die Regelung damit relativ locker. Aber: Angesichts der Tatsache, dass in der Hauptstadt nicht mal ein Fünftel der Bürger Mitglied der Kirche ist (Stand: 2023) und viele Clubs gleichzeitig ums Überleben kämpfen, steht die Frage der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes im Raum.

Berlin hat eine klare Linie

Daniel Bartsch, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Kultur, verweist diesbezüglich auf die gerade erst gelockerten Regelungen an Feiertagen wie dem 1. Mai, dem 21. Juni und dem 3. Oktober. „Es ist noch keine vier Wochen her, da hat Berlin die Lärmschutzverordnung so geändert, dass längeres Feiern und das Feiern in die Feiertage hinein möglich ist.“ Dies sei auch als Entgegenkommen an die Clubs in Berlin zu verstehen, betont er. Eine mögliche Lockerung auch am Karfreitag liegt dagegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Kultursenats, hier könnte einzig die Innenverwaltung ein Machtwort sprechen.

Doch die gibt sich bezüglich dieser Idee wenig offen. Ein Sprecher erklärt gegenüber BERLIN LIVE, dass die aktuelle Regelung „auf einer Abwägung zwischen dem grundrechtlich verankerten Sonn- und Feiertagsschutz und den unterschiedlichsten Bedürfnissen der Bevölkerung“ basiert. Dieser Wahrnehmung zufolge fühlt sich „ein nicht unerheblicher Anteil auch unabhängig von der (statistisch erfassten) Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche noch immer im christlichen Glauben verwurzelt.“


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Von allen, die das nicht betrifft, erwartet die Innenverwaltung an den Feiertagen bezüglich des Tanzverbots „Toleranz und Respekt gegenüber gläubigen Christen“ und das, auch wenn man den Gedanken hinter dem stillen Feiertag nicht unterstützt. Eine kurz- oder auch längerfristige Lockerung der Gesetzgebung ist deshalb nicht geplant.

Eine Anfrage dazu, wie viele Einnahmen die Clubs in Berlin durch das Tanzverbot verlieren, blieb seitens der Clubcommission unterdessen unbeantwortet.