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Berlin: Mann wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht – als Details verlesen werden, stürmt Opfer aus dem Saal

Vor dem Landgericht Berlin steht ein Mann wegen Kindesmissbrauchs. Als Details der Anklage verlesen werden, stürmt das Opfer aus dem Saal.

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© Charlotte Pfeifer/BERLIN LIVE

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Ohne eine Miene zu verziehen, sitzt Peter-Michael M. (58) am Dienstag (29. April) als Angeklagter im Landgericht Berlin. Die Vorwürfe haben es in sich: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren sexuellen Kindesmissbrauch in sechs Fällen sowie den Besitz von über 500 kinderpornografischen Fotos vor.

M. gegenüber sitzt der heute 39-jährige Geschädigte als Nebenkläger, der im Zeitraum zwischen 1997 und 2000 Opfer von Peter-Michael M. geworden sein soll. Als die Staatsanwältin die grausamen Details der Taten verliest, hält es das Opfer nicht mehr aus – und stürmt aus dem Gerichtssaal in Berlin!

Berlin: Mann wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht

Rückblick: Der damals Elfjährige ist fasziniert von Eisenbahnen, sodass er sich als Schülerpraktikant beim Berliner S-Bahn-Verein meldet. Er lernt den deutlich älteren Peter-Michael M. kennen, der ihn regelmäßig zu Sonderfahrten eingeladen haben soll. Die beiden sollen während des Schülerpraktikums viel Zeit zusammen verbracht und sich angefreundet haben.

Während einer Weihnachtssonderfahrt 1997 soll es zum ersten sexuellen Übergriff gekommen sein – und das, nachdem die meisten anderen Passagiere die Zugwaggons bereits verlassen hatten. Die Dunkelheit der Tunnel soll M. genutzt haben, um sich seinem Opfer zu nähern und sich an ihm zu vergehen. Bis zum Jahr 2000 soll er das Kind immer wieder zu sich nach Hause eingeladen und da weitere fünfmal schwer sexuell missbraucht haben.

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Der Angeklagte hält sich vor Prozessbeginn eine Kladde vors Gesicht. Neben ihm seine Verteidigerin. Credit: Charlotte Pfeifer/BERLIN LIVE

Opfer verlässt bei Anklage-Verlesung den Saal

Nach Jahrzehnten kam es dann im Juli 2024 bei Peter-Michael M. zu einer Wohnungsdurchsuchung, nachdem das Opfer ihn angezeigt hatte. Polizisten entdeckten drei CDs mit insgesamt 536 kinderpornografischen Inhalten. Die Details der Anklage sind für das heute 39-jährige Opfer schwer zu ertragen: Es verlässt den Saal während der Anklage-Verlesung.


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M. dagegen verzieht keinerlei Miene – auch dann nicht, als das Opfer den Raum im Anschluss wieder betritt. Der Angeklagte geht auf die Vorwürfe ein, unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird ein einlassendes Geständnis abgelegt. Er muss dem Nebenkläger 5.000 Euro zahlen, eine Therapie absolvieren und darf unter Auflage einer Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren auf freiem Fuß bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Prozess wird am 6. Mai fortgesetzt.

Der Berliner S-Bahn-Verein zeigte sich im Vorfeld dieses Prozesses „erschüttert“, dass sich eine solche Tat während einer Sonderfahrt mit einer historischen S-Bahn ereignet haben soll. In einer Mitteilung heißt es weiter: „Unser Verein unterstützt die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden vollumfänglich, sofern wir darum gebeten werden. (…) Das angeklagte Vereinsmitglied ist seit über zehn Jahren nicht mehr im Verein aktiv, nahm zuletzt an keinen Sonderfahrten oder Veranstaltungen teil.“ Man betone, dass die Züge des Vereins ein sicherer Ort für Kinder und Familien seien. „Deswegen investieren wir unsere ehrenamtliche Kraft in Angebote, die ganz überwiegend als Event für Familien gedacht sind“, heißt es.