Kinder sind nicht nur zu klein geratene Erwachsene. Sie müssen das Leben erst kennenlernen und sind daher in ihren ersten Jahren auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Ganz besonders gilt das natürlich für Babys, die nahezu nichts alleine tun können.
Entsprechend haben Kinder besonders in diesem Alter in aller Regel ein gewisses Urvertrauen in ihre Eltern. Doch immer wieder finden sich Erwachsene, die diesem Vertrauen so gar nicht gerecht werden. Ein besonders krasser Fall wird nun bald vor dem Berliner Landgericht verhandelt.
Berlin: 38-Jähriger soll Baby getötet haben
Angeklagt ist dort ein heute 38 Jahre alter Mann aus dem Berliner Stadtteil Neu-Hohenschönhausen (Bezirk Lichtenberg). Dieser soll am 11. August dieses Jahres seinen erst drei Monate alten Sohn ertränkt haben. Die Mutter und die Schwester des getöteten Babys waren während der Tat nicht zu Hause.
In der Anklageerhebung heißt es, er habe den Jungen „voll bekleidet und mit dem Kopf vollständig unter Wasser in eine Babybadewanne gelegt“. Anschließend habe er in einem Nebenraum gewartet, bis die Plantschgeräusche aufgehört hatten. Das tote Kind soll er in eine Babytragetasche gesteckt haben, die er in den Kofferraum seines Autos packte. Dann fuhr er zum Unfallkrankenhaus Marzahn. Dort scheiterten Wiederbelebungsversuche, dafür wurde die Polizei eingeschaltet. Es folgte die Festnahme.
Vater wegen Mordes angeklagt
Die Anklage wurde seitens der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Mordes erhoben. Die Anklagebehörde geht von niedrigen Beweggründen aus. Der Vater soll sich durch das zweite Kind in seiner Lebensführung gestört gefühlt haben.
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Zunächst saß der tatverdächtige 38-Jährige in Untersuchungshaft. Am 7. März fiel dann dann Urteil gegen den Mann: 12 Jahre Haft wegen Totschlag. Weil der Mann die Tat nicht im Voraus geplant zu haben scheint und sich in einer depressiven Phase befunden haben soll, ging das Landesgericht Berlin nicht von einem Mord aus – sprach dem Vater des getöteten Kindes jedoch die volle Schuldfähigkeit zu. Die Mutter des getöteten Kindes hatte als Nebenklägerin eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.