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Berlin: Ehemaliger Bundespolizist und AfD-Politiker besaß vier Waffen – schlief das LKA?

Ein verurteilter Verfassungsfeind konnte jahrelang vier Schusswaffen behalten. Schlief das Berliner Landeskriminalamt?

Berlin
© IMAGO/Schöning

Bundesbeauftragter: Judenhass so stark wie seit Jahrzehnten nicht

Der Hass gegen Juden in Deutschland ist laut dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, auf einem so hohen Niveau wie seit Jahrzehnten nicht. Seit dem 7. Oktober wurden mindestens 2000 Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt gezählt, sagte Klein in Berlin.

Das Berliner Landeskriminalamt ist eine wichtige Institution, die die Sicherheit der Weltmetropole gewährleisten soll. Gerade im Bereich der Gefahrenabwehr liegt eine Hauptaufgabe der polizeilichen Behörde.

Ein Fall, der nun publik wurde, rückt die Beamten allerdings in kein besonders gutes Licht. Es geht um einen ehemaligen Bundespolizisten und AfD-Politiker, der trotz strafrechtlicher Vergehen lange Zeit vier Waffen besitzen durfte.

Berliner LKA: Träumten hier die Beamten?

Der Mann, der hier im Mittelpunkt der Geschichte steht, ist der ehemalige Bundespolizist Bernd P. Er wurde im März 2020 gekündigt, weil er vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen Holocaust-Leugnung als Verfassungsfeind verurteilt wurde. Damals sprach das Gericht davon, dass er Neigungen zum Nationalsozialismus und seinen Vertretern aufweise. Kurz darauf verließ Bernd P. auch die AfD, bei der er zuvor als Fraktionsvorstand im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf fungierte.


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Doch trotz dieses schwerwiegenden Urteils durfte er über Jahre vier Waffen behalten. Konkret handelte es sich dabei um zwei Lang- sowie zwei Kurzwaffen. Erst bei einem aktuellen Gerichtsprozess gegen ihn, bei dem es um Beleidigung eines RBB-Journalisten ging, wurde der Waffenbesitz publik.

Richterin muss bei LKA nachhaken

Wie der Tagesspiegel berichtet, hakte die Richterin im Verlauf des derzeitigen Gerichtsverfahren mehrmalig beim Landeskriminalamt nach, ob P. weiterhin Waffen besäße. Dieses glänzte mit Unkenntnis und erwiderte nur, dass es keine Einblicke in das Urteil des Oberverwaltungsgerichts habe.

Drei Nachfragen der Richterin soll es insgesamt gebraucht haben, bis das LKA aktiv wurde. Erst Anfang November 2023, nach Zulassung der Anklageschrift im derzeitigen Verfahren, meldete sich die Behörde bei Bernd P. und wies ihn an, seine vier Waffen abzugeben. Dies soll nun auch geschehen sein – wohl besser spät als nie.


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In seinem aktuellen Gerichtsverfahren wurde P. zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro verurteilt. Er kündigte jedoch Widerspruch an.