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Abtreibung in Berlin: Ärzte können nicht frei entscheiden

Ob Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen, liegt eigentlich in ihrer eigenen Hand. Doch nicht alle Kliniken erlauben den Eingriff.

© IMAGO/Rolf Zöllner

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Schon seit Jahren demonstrieren Aktivisten für die Abschaffung des Paragrafen  §218 und fordern sexuelle Selbstbestimmung für Frauen. Doch nach wie vor sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich strafbar.

Nur wenn der Abbruch in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen vorgenommen wird und sich die Frauen vorher einer Beratung unterziehen, können sie einer Strafe entgehen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2022 dürfen Ärzte und Ärztinnen, die die Eingriffe vornehmen, offen darüber informieren. Einige Berliner Kliniken verbieten ihnen die Abbrüche aber.

Berliner Kliniken bestimmen über Schwangerschaftsabbrüche

Ob sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen wollen, können Berliner Ärztinnen und Ärzte eigentlich selbst entscheiden. Aber nicht jeder, der es tun möchte, hat auch die Möglichkeit dazu. Wie aus der Antwort der Gesundheitsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen hervorgeht, dürfen nicht alle Ärzte in Berliner Kliniken Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Viele Kliniken in christlicher Trägerschaft lehnen den Eingriff pauschal ab. Doch nicht nur hier liegt die Entscheidung nicht bei den ausführenden Ärzten selbst.

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Ob eine Klinik Abtreibungen durchführt oder nicht, entscheidet die Abteilungsleitung, berichtet der „Tagesspiegel“. Das geht aus einer Befragung der Gesundheitsverwaltung hervor. Sechs der zwölf Krankenhäuser mit gynäkologischer Abteilung hätten auf diese reagiert. Die Vivantes-Kliniken, die DRK-Kliniken in Köpenick und die Klinik für Gynäkologie der Charité führten demnach Schwangerschaftsabbrüche sowohl bis zur zwölften als auch bis zur 22. Schwangerschaftswoche durch.

Scharfe Kritik von den Grünen – „bevormundend“

Im Krankenhaus Havelhöhe sowie im Sana Klinikum in Lichtenberg gebe es keine Abbrüche nach Paragraf 218a. Die Entscheidung hierzu hat in beiden Fällen die Fachabteilung, unter der Leitung des Chefarztes, getroffen. Das heißt: Die Ärzte, die den Eingriff vornehmen wollen, können das nicht tun.


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Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Bahar Haghanipour, kritisiert das Vorgehen scharf. „Ärzt:innen müssen ethische und medizinische Entscheidungen eigenverantwortlich treffen können“, erklärt sie und fordert: „Berlin muss sicherstellen, dass ungewollt Schwangere Zugang zu einer sicheren medizinischen Versorgung haben – unabhängig von einer einzelnen Leitung.“ Die Vorgabe von oben käme einer Bevormundung gleich. Regine Wlassitschau von pro familia sieht das ähnlich und warnt vor einer weiteren Erschwerung der Versorgungslage für Frauen.