Im Februar 2023 verschwindet im Bürgerpark Pankow die fünfjährige Anissa. Sie hat sich zuvor mit ihrem Babysitter Gökdeniz A. (20) von dem dortigen Spielplatz, wo sie mit ihren drei Geschwistern gespielt hat, auf die Suche nach einer Toilette begeben. Zurückgekommen ist Gökdeniz A. dann aber alleine.
Der damals 19-Jährige sucht sie im Park verzweifelt. Später verständigt er ihre Mutter und sie hilft bei der Suche. Auch die Polizei wird alarmiert. Letztlich wird die Leiche des Mädchens in einem Gebüsch am Rande des Parks gefunden – mit sieben Messerstichen im Körper. Sie war verblutet.
Berlin: Das forderte die Staatsanwaltschaft
Seit August steht der Babysitter nun wegen Totschlags vor Gericht. Innerhalb der bisherigen 13 Prozesstage hat sich der heute 20-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ob das mit seiner psychischen Verfassung zusammenhängt, ist nicht bekannt. Eine Medizinerin hatte ihn nach einer Untersuchung im Februar auf den geistigen Stand eines Schulkinds eingeschätzt.
Die Staatsanwaltschaft fordert für Gökdeniz A. eine neunjährige Haftstrafe im Jugendgefängnis mit anschließender Unterbringung in einem „psychiatrischen Krankenhaus“, berichtet die „BZ.“ Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass die bisher abgesessene Zeit in U-Haft mit der Haftstrafe verrechnet wird.
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Landgericht Berlin verkündet Strafe für Gökdeniz A.
Am Dienstag (14. November) verkündete das Landgericht Berlin sein Urteil. Gökdeniz A. bekommt wegen Totschlags eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte äußerte sich während des fast dreimonatigen Prozesses nicht zum möglichen Motiv für seine Tat. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Heranwachsenden eine Intelligenzminderung und kognitive Einschränkungen bescheinigt.
Familie möchte Therapie bezahlen
„Er ist extrem gefährlich, die Allgemeinheit muss vor ihm geschützt werden“, erklärte die Staatsanwältin im Antrag. Sollte das Gericht diesem Antrag stattgeben „heißt das: Solange der Babysitter weiter als extrem gefährlich gilt, bleibt er hinter Gittern – vielleicht sogar lebenslang.“
Die Familie des mutmaßlichen Täters sprach sich zwar für eine Haftstrafe, nicht aber für die anschließende psychiatrische Behandlung aus. Sie setzten sich daher für eine Haftstrafe in Verbindung mit einer privat bezahlten Therapie innerhalb des Gefängnisses ein.
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)