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Berlin: Autofahrer tötet elfjähriges Mädchen – Urteil macht fassungslos

Nachdem ein Autofahrer 2022 ein Mädchen totgefahren hatte, kam es nun erneut zum Prozess. Dieses Gerichtsurteil dürfte viele Berliner fassungslos machen.

Berlin
u00a9 imago images/Future Image

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Mehr als zwei Jahre nachdem ein Autofahrer am 12. April 2022 ein elfjähriges Mädchen in Berlin-Marzahn umgefahren und getötet hatte, ist nun das ursprüngliche Urteil vor dem Landgericht bestätigt worden.

Das Mädchen war damals bei grüner Fußgängerampel auf die Landsberger Allee getreten und vom 62-Jährigen umgefahren worden. Es erlitt schwerste Kopfverletzungen und starb wenige Tage später im Krankenhaus.

Berliner Landgericht bestätigt Urteil gegen Autofahrer – 2022 hat er Mädchen totgefahren

Ein Sachverständiger sagte vor Gericht aus, dass der Autofahrer mit mindestens 65 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen sei und die Ampel für ihn bereits seit 24 Sekunden rot gezeigt habe. Mehrere Zeugen, darunter die Mutter der getöteten Elfjährigen, hatten dies bestätigt und ähnlich ausgesagt. Der Anklagte sagte in einer von seiner Anwältin zu Beginn des Prozesses verlesenen Erklärung, dass er der Überzeugung gewesen sei, dass die Ampel grün gezeigt habe.

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Zwar habe der Angeklagte laut der Vorsitzenden Richterin Andrea Farivar Meemar grob fahrlässig gehandelt, weil er rücksichtslos über eine rote Ampel gefahren sei, dennoch könne die Richterin kein Anhaltspunkte für einen Vorsatz erkennen. Damit bleibt es bei der vom Amtsgericht Berlin im Oktober verhängten neunmonatigen Bewährungsstrafe für den 62-Jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung.

Richtern spricht von Augenblicksversagen

„Das ist weit entfernt von Raserfällen“, sagte die Richterin Meemar in ihrer Begründung. Es habe sich um ein Augenblicksversagen gehandelt, das jeden treffen könne. Gleichwohl sei der Schmerz der Eltern kaum nachvollziehbar, und es sei verständlich, dass hier extremste Emotionen im Spiel seien, so Meemar. 


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Seinen Führerschein hatte der Angeklagte direkt nach dem Unfall abgeben müssen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem das nun gesprochene Urteil rechtskräftig wird, beginnt eine sechsmonatige Frist, nach deren Ablauf der Verurteilte einen neuen Führerschein beantragen kann. (mit dpa)