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Berlin: Cannabis-Zoff mit dem Vermieter! Ist Kiffen auf dem Balkon erlaubt?

Kiffen ist seit dem 1. April auch in Berlin legal. Doch nicht ohne Einschränkungen. Was gilt für den eigenen Balkon?

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Das neue Cannabisgesetz: das musst du wissen

Das ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.

Seit dem 1. April sind Cannabis-Rauchen und auch das Züchten der Pflanzen in Deutschland legal. Doch hinter der Legalisierung verbirgt sich ein Dschungel aus Vorschriften, Regeln und Einschränkungen.

So ist das Kiffen in der Öffentlichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Es gilt: genug Abstand von Schulen, Kitas etc. zu halten, in Fußgängerzonen den Joint erst nach 20 Uhr auspacken und in der Nähe von Minderjährigen lieber gar nicht.

Doch wie ist das in den eigenen vier Wänden? Habe ich hier freie Hand beim Konsum? Oder kann mich das Kiffen vielleicht sogar die Wohnung kosten? BERLIN LIVE versucht Licht ins Dunkel zu bringen und hat beim Berliner Mieterverein nachgefragt.

Kiffen auf dem Balkon – das solltest du beachten

Für viele Berliner war der 1. April ein Tag zum Feiern. Am Brandenburger Tor hatten sich aus gegebenem Anlass mehr als 4.000 Menschen versammelt, um die Legalisierung von Cannabis zu zelebrieren. Doch Kiffen ohne Einschränkung gibt das neue Gesetz nicht her. Schon gar nicht in der Öffentlichkeit oder in der Nähe von Kindern, aber auch in der Mietwohnung ist Vorsicht geboten. Wer auf dem Balkon genüsslich einen Joint rauchen will, sollte einiges beachten.

Wie der Berliner Mieterverein BERLIN LIVE auf Anfrage mitteilte, ist die Rechtslage in Bezug auf das Kiffen auf dem Balkon noch unklar. „Rechtsprechung gibt es zu dieser Frage noch nicht. Aber das Kiffen dürfte ähnlich wie das Rauchen bewertet werden.“ Das heißt, wer auf dem eigenen Balkon ab und an einen Joint rauchen will, kann dies tun ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Anders ist das, wenn der Cannabis-Geruch bis ins Treppenhaus zieht oder Nachbarn durch den Rauch auf dem Balkon belästigt werden. Denn „gesundheitsschädliche Immissionen wie z.B. durch Tabakrauch sind wesentliche Beeinträchtigungen, die nicht geduldet werden müssen.“

Berliner Mieterverein warnt: „Kann Abmahnung oder Kündigung kommen“

Wenn also „Nachbarn dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden“ ist das Kiffen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Um Konflikte erst gar nicht aufkommen zu lassen, sei es aber wichtig, „einen für alle Betroffenen angemessenen Ausgleich zu finden.“ So können zum Beispiel Regeln mit klaren Zeiten für das Rauchen aufgestellt werden.


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Sollten sich Mieter nicht an die Regeln halten und wichtige Grundsätze verletzen, kann ihnen das teuer zu stehen kommen. „Wenn die oben bezeichneten Grundsätze verletzt sind und es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, kann es zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung kommen, wenn der rauchende Mieter trotz Abmahnung/Unterlassungsaufforderung sein Verhalten nicht ändert“, stellt der Mieterverein klar.

Das setze aber voraus, dass die konkreten Belästigungen hinreichend nachgewiesen werden, was in der Praxis oft scheitert.