Von einer harmonischen Ehe ist dieser Fall aus Berlin ganz weit entfernt. Im Gegenteil: Am 24. April 2023 lauerte ein 31-Jähriger seiner getrenntlebenden Ehefrau in der Hauptstadt auf – welche Szenen folgten, möchte man sich nicht mal im schlimmsten Albtraum ausmalen.
Am kommenden Freitag (5. Januar) muss sich der Gatte des Opfers dafür vor dem Berliner Landgericht verantworten. Dabei dürfte die wichtigste Frage im Raum stehen: Wollte der Angeklagte seine eigene Frau umbringen?
Berlin: Brutale Szenen hinter verschlossener Tür
Nachdem Bashir A. seine Ehefrau Ende April des vergangenen Jahres am S-Bahnhof Landsberger Allee entdeckt hatte, beschimpfte er sie nicht nur, sondern bespuckte sie auch noch und lief ihr hinterher. An der Wohnungstür angekommen, schloss der 31-Jährige die Frau in ihren eigenen vier Wänden ein.
Dort nahm der Albtraum hinter verschlossenen Türen seinen Lauf. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll A. seiner Ehefrau massive körperliche Gewalt zugefügt haben: Nachdem er sie zuerst an den Haaren in die Küche gezerrt habe, soll er dort mehrfach mit der Faust in ihr Gesicht und anschließend mit einer Bratpfanne auf ihren Kopf eingeschlagen haben.
Frau kann vor eigenem Ehemann ins Treppenhaus flüchten
Als die Frau am Boden lag, soll der 31-Jährige sich auf sie gesetzt haben, sie mit ihrem Kopftuch gedrosselt und ihr mit den Fingern auf die Augäpfel gedrückt haben. Dann soll er ihr zwei Stiche mit einem Messer in den Brustkorb zugefügt haben. Ein anderes Messer soll beim kräftigen Stoß auf den Oberkörper sogar abgebrochen sein.
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Als wäre das bisherige Szenario noch nicht schlimm genug, drohte A. seiner Gattin daraufhin eine sexuelle Misshandlung an. Nur wie durch ein Wunder konnte sich die Frau ins Treppenhaus retten. Dort traf sie einen Mann an, der den Angeklagten glücklicherweise von weiteren grausamen Taten abhielt.
Angeklagter wegen versuchten Mordes vor Gericht
Wie die Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte, sei der 31-Jährige hinreichend verdächtig, bei dem mehraktigen Einwirken auf den Körper seiner Frau aufgrund der Trennung und ihres Scheidungswunsches deren Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. A. muss deshalb als Angeklagter wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung vor den Haftrichter treten.