Berlin ist die Stadt der Fahrradfahrer. Mit einem großen Netz an Radwegen, Initiativen zur Förderung des Radverkehrs und einer stetig wachsenden Drahtesel-Gemeinschaft setzt die Stadt Maßstäbe für nachhaltige Mobilität.
Diese Entwicklung bringt jedoch auch Herausforderungen für die Polizei mit sich. So war nun ein Fahrradfahrer derart schnell unterwegs, dass er geblitzt wurde. Doch kann er dafür überhaupt belangt werden?
Berliner Polizei blitzt Radfahrer
Die Berliner Polizei sorgte am Donnerstag (17. April) mit einem Beitrag auf Threads für Aufsehen. Dort veröffentlichten die Beamten nämlich ein Blitzerfoto eines Rennradfahrers.
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„Hallo Radfahrer, wenn du den Nachweis deiner 49 km/h gestern auf einer Straße Richtung Potsdam für die Bewerbung bei der Tour de France brauchst, dann melde dich“, schrieb die Polizei. Es würde allerdings ein Bußgeld von 70 Euro fällig, denn auf der betreffenden Straße seien lediglich 30 km/h erlaubt gewesen.
Wird der Fahrrad-Rowdy dafür belangt?
Doch muss der Rennradfahrer die Strafe tatsächlich zahlen? „Nein, er wird dafür nicht belangt“, bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber dem „Tagesspiegel“. Der Grund: Der Radfahrer könne nicht ausfindig gemacht werden.
Jedoch müssen sich auch Radfahrer – wie alle anderen Verkehrsteilnehmer – an die Verkehrsregeln halten, betont die Polizei gegenüber dem Blatt.
„Wenn Beamte allerdings mit einem Handlaser die erhöhte Geschwindigkeit eines Radfahrers feststellen, sähe das schon anders aus“, erklärt der Sprecher. In einem solchen Fall müssten die Beamten den zu schnell fahrenden Radfahrer umgehend aus dem Verkehr ziehen.
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Sollte sich der Rennradfahrer also tatsächlich melden, müsste er wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid rechnen.