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Berlin: So geht’s nicht! Giffey muss jetzt 75.000 Euro Strafe zahlen

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey muss jetzt 75.000 Euro Strafe zahlen, weil sie einen Fehler gemacht hat.

Berlin
u00a9 IMAGO/Emmanuele Contini

Sicherheit für Berlin: Polizei, Feuerwehr und Co.

Sie sollen in Berlin für Sicherheit sorgen: Polizei, Feuerwehr und Co. Bei der Berliner Polizei sind derzeit über 27.000 Bedienstete beschäftigt. Jeden Tag gehen über den Notruf 110 in der Einsatzleitzentrale 3.700 Anrufe ein. Das sind 1,34 Millionen Anrufe im Jahr.

Berliner Politiker haben zahlreiche Termine, die sie tagtäglich wahrnehmen müssen. Da ist es nicht immer ganz einfach, alle Besprechungen und Meetings auf dem Schirm zu haben. Trotzdem wird Zuverlässigkeit von den Verantwortlichen erwartet.

Kommt es zu Versäumnissen, kann es nämlich schnell teuer werden. So erging es jetzt Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD), die nun aus einem ganz bestimmten Grund eine hohe Strafe zahlen muss.

Berlin: Giffey muss 75.000 Euro Strafe zahlen

Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey hat jetzt vom Berliner Landesparlament eine saftige Strafe erhalten. 75.000 Euro soll sie nach einem Bericht der „B.Z.“ zahlen, weil sie einen Termin im Abgeordnetenhaus verpasst haben soll.


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Am 9. Oktober hätte Giffey offenbar an einer Tagung des Unterausschusses teilnehmen sollen. Denn bei Plenarsitzungen des Abgeordnetenhauses und bei Ausschuss-Sitzungen gilt sowohl für den Regierenden Bürgermeister als auch für die Senatoren, wie Franziska Giffey, Anwesenheitspflicht. Fehlen darf man nur nur bei vorher eingereichter Entschuldigung.

Das ist der Grund für ihre Abwesenheit

Der Grund für Giffeys Versäumnis: Die Einladung zur Sitzung ging am 2. Oktober an die Senatsverwaltung raus, Doch dort ging sie anscheinend wegen Krankheitsfällen in der Behörde unter. „Dass es zu diesem internen Fehler bei der Teilnahme der Wirtschaftsverwaltung am Unterausschuss gekommen ist, bedaure ich sehr und übernehme dafür die Verantwortung“, so Giffey.

Mit der Entschuldigung will sich das Abgeordnetenhaus aber nicht zufrieden geben und hält an der Strafe in Höhe von 75.000 Euro fest. Da es im Landesparlament keinen Bußgeld-Katalog gibt, sondern Verfahrensregeln kann sich der Hauptausschuss vorbehalten, im Einzelfall bei einer fehlenden politischen Vertretung des Senats eine Ausbringung einer pauschalen Minderausgabe von 75.000 € zu fordern.


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Giffey muss die Strafe aber nicht aus eigener Tasche zahlen. Die 75.000 Euro werden von ihrer Senatsverwaltung wieder dem Berliner Haushalt zugeführt und dient so der Schuldentilgung.