Seit dem Terror-Angriff der Hamas auf Israel hat sich in Berlin einiges verändert. Täglich sind rund 1500 Polizeikräfte im Dauereinsatz, um jüdische und israelische Einrichtungen zu schützen. Zusätzlich müssen die Beamten seit Tagen illegale Versammlungen auflösen, bei denen pro-palästinensische Teilnehmer ihre Solidarität gegenüber den Terroristen bekunden.
Jetzt gibt die Berliner Polizei bekannt, dass sie eine weitere Demonstration, die für Donnerstag am Potsdamer Platz angekündigt war, verboten haben. Bei der Versammlung „Solidarität mit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen“ sind die Polizisten von zahlreichen Gefahren ausgegangen.
Es bestand die unmittelbare Gefahr vor Straftaten
Die Berliner Polizei schreibt, dass sie eine weitere Demonstration, die für Donnerstag (12. Oktober) am Potsdamer Platz geplant war, verboten hat. Laut der Polizeimeldung fiel ihnen die Entscheidung nicht leicht, denn bei so einem Verbot muss man immer auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit beachten.
Doch nach der Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse über Pro-Palästina-Demos hat man die mit 200 Teilnehmenden angezeigte Versammlung „Solidarität mit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen“ verboten. Basierend auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und den letzten Tagen soll die Prüfung der Versammlungsbehörde ergeben haben, dass die unmittelbare Gefahr vor Straftaten bestand.
Berlin: Mit diesen Straftaten hat man gerechnet
Man hat mit volksverhetzenden und antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichungen, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft, Einschüchterungen sowie mit Gewalttätigkeiten gerechnet.
Das ist nicht die erste Pro-Palästina-Demo, die die Berliner Polizei verboten hat. Bereits am Mittwoch (11. Oktober) sind drei geplante Versammlungen, die sich thematisch mit dem Nahost-Konflikt befassen, verboten worden. Bis in die Nachtstunden sollen gut 700 Polizisten zur Durchsetzung von Versammlungsverboten im Einsatz gewesen sein.
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Laut der Polizeimeldung wurden 132 Personen in ihrer Freiheit beschränkt. Es wurden 104 Platzverweise ausgesprochen, 104 Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz gefertigt und 13 Strafermittlungsverfahren eingeleitet.
Unter anderem wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruchs, Widerstands und tätlichen Angriffs.