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Berlin: Junge Mutter (25) ermordet zweijährigen Sohn – die Gründe dafür machen fassungslos

Im Herbst 2023 kam es in Berlin zu einem grausamen Vorfall: Eine Frau soll ihren eigenen Sohn umgebracht haben. Die Gründe sind erschütternd.

Berlin
u00a9 IMAGO/Westend61

Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

Für einige Frauen dürfte es das größte Glück sein, ihr eigenes Kind in den Händen halten zu können. Umso erschütternder ist ein Vorfall aus Berlin.

Dort soll eine junge Frau ihrem erst zweijährigen Sohn das Leben genommen haben. Die 25-Jährige muss sich nun wegen Mordes vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Junge Mutter soll ihr eigenes Kind umgebracht haben

Wie die Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte, soll sich das grausame Schicksal im Berliner Bezirk Mitte abgespielt haben. Am 2. Oktober 2023 soll die Angeklagte ihren damals zweijährigen Spross in der Badewanne ertränkt haben. Zuvor soll die Mutter bereits auf anderem Wege versucht haben, das Kind umzubringen – nämlich mit der Verabreichung einer größeren Menge von Schmerz- und Beruhigungsmitteln.

Auch sich selbst soll die 25-Jährige mehrere Schmerzmittel eingeworfen und intravenös Insulin gespritzt haben, bevor sie sich mit ihrem Sohnemann an der Brust in die mit Wasser gefüllte Badewanne gelegt haben soll. Ein Schicksal, das man sich noch nicht mal in Gedanken vorstellen möchte. Noch schlimmer: Der Vater des Kindes soll während all dieser Zeit im Zimmer nebenan geschlafen haben.

Berliner Landgericht teilt die vermeintlichen Hintergründe

Der kleine Junge hat den brutalen Vorfall im eigenen Badezimmer nicht überlebt. Doch was trieb die junge Mutter überhaupt zu dieser fürchterlichen Aktion? Wie das Gericht erklärte, soll sich die Frau nach einer Brustkrebsdiagnose zu diesem Schritt entschieden haben: „Sie habe aufgrund entgegenstehender Wertvorstellungen eine Krebsbehandlung abgelehnt und habe gleichzeitig nicht gewollt, dass ihr Kind ohne sie aufwachse.“


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Weil es laut der bisherigen Ermittlungen so aussieht, als hätte die 25-Jährige bei ihrer Planung extra abgewartet, bis der Kindsvater nichts davon mitbekommen kann, lautet die Anklage auf heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Am 1. März muss die Angeklagte vor den Haftrichter treten.

Zum Schutz der betroffenen Familien berichten wir normalerweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.