Wenn ein Richter ein Urteil verkündet, wird dieses nicht sofort wirksam. Der Verurteilte hat noch die Gelegenheit in Berufung zu gehen. Dabei wird die Verhandlungssache zur Entscheidung an eine höhere Instanz weitergegeben. Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Berlin-Spandau hat das jetzt getan.
Er war nämlich mit seinem Urteil nicht einverstanden. Das Berliner Landesgericht hat sich den Fall deswegen erneut angeschaut und hat ein überraschendes Urteil gefällt. Der Verurteilte dürfte infolgedessen aus allen Wolken gefallen sein.
Berlin: Sexualstraftäter geht in Berufung
Am Dienstag (9. Juli) und Donnerstag (12. Juli) gab es ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Berlin-Moabit. Der 50-jährige Torsten K. aus Spandau legte Berufung gegen sein Urteil ein, das bereits im Dezember gefällt wurde.
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Ihm wurde unter anderem vorgeworfen mehrere Accounts auf der Chat-Plattform „Knuddels“ erstellt zu haben, um dort kleinen Mädchen Nachrichten und Penisfotos zu schicken. Glücklicherweise versteckten sich hinter den Accounts der vermeintlichen Kinder Ermittler, die den Sexualstraftäter in eine Falle lockten.
Der Richter fällte ein heftiges Urteil
Es kam zur Anklage und der Mann aus Spandau wurde im Dezember vergangenen Jahres zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Ein Urteil, womit der Sexualstraftäter nicht einverstanden war und in Berufung ging. Das Berliner Landgericht hat den Fall neu aufgerollt und ist zu einem überraschenden Urteil gekommen.
Zuvor gab der Richter dem Mann die Chance seine Sichtweise zu erklären. Torsten K. hat nicht nur Penisfotos an Kinder verschickt, sondern wollte sich außerdem mit einem Kind treffen, wobei er Kondome, Gleitgel und einen Dildo mit sich führte. Obendrein wurde Kindesmissbrauchsmaterial auf seinem Laptop gefunden.
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Nachdem er eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, habe er sich einen weiteren Account auf der Kinder-Plattform „Knuddels“ erstellt. „Nur für die Spiele“, behauptet er. Der Richter ließ sich von den Ausreden nicht überzeugen und verurteilte Torsten K. zu zwei Jahren und vier Monate Haft. Der Verurteilte kann jetzt erneut Revision einlegen.