Dieser Prozess landete fast so schnell beim Urteil, wie die Silvester-Rakete, um die es dabei ging, in einer Berliner Wohnung!
Am Abend vor dem Jahreswechsel hatte Attaallah Y. in einer Neuköllner Wohngegend die Pyrotechnik gezündet, die kurzerhand in einer Wohnung landete und dort auch Spuren hinterließ.
Am 2. April stand der Influencer aus dem Westjordanland deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Brandstiftung vor dem Berliner Landgericht. Acht Tage später folgte das Urteil.
Berliner Staatsanwaltschaft bleibt hartnäckig
Während der Angeklagte beim Prozessauftakt noch schwieg, ließ er in den darauffolgenden Terminen über seinen Verteidiger verlauten: Es habe sich schlichtweg um ein Versehen gehandelt. So habe der 23-Jährige nicht gewusst, wie der Feuerwerkskörper davon fliege – immerhin sei es das erste Mal gewesen, dass er eine Rakete gezündet hat. Hinzu komme allerdings, dass der Vorgang in einem Clip festgehalten und im Netz verbreitet wurde.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine klare Kiste. Der Influencer hat sich mit dieser Tat schuldig gemacht. Er habe die Rakete gezielt gekauft und gezündet und damit auch noch die möglichen Schäden in Kauf genommen. Dass es nicht zu einem Brand in der Wohnung kam, sei reiner Zufall gewesen. Man forderte im Plädoyer deshalb eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Nach Raketen-Schuss in Berliner Wohnung: Angeklagter zeigt Reue
Die Verteidigung von Attaallah Y. sah das hingegen anders. So sei dem Angeklagten lediglich eine Sachbeschädigung vorzuwerfen. Da sich der Influencer ohne jegliche Vorstrafen seit Neujahr in der Untersuchungshaft in Berlin befinde, habe er seine Strafe bereits erhalten und zeige Reue. Auch in seinem letzten Wort folgte nochmals eine Entschuldigung.
Mehr News:
Dies schien offenbar zu fruchten. Kurz vor 13 Uhr folgte am 9. April in Saal 501 das Urteil: Der Influencer bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Das Landgericht sprach den 23-Jährigen wegen Sachbeschädigung schuldig. Den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung und versuchten gefährlichen Körperverletzung sah man hingegen nicht bestätigt.
Urteil sorgt für reichlich Unmut
Von Seiten der Polizei hagelte es dafür heftige Kritik. „Das Urteil heute ist ein harter Schlag für unsere Kollegen und alle Menschen da draußen, die friedlich den Jahreswechsel feiern. Wenn man für solch einen Wahnsinn mit einer geringen Bewährungsstrafe aus einem Gerichtssaal spaziert, darf sich niemand wundern, dass junge Männer für ein paar Klicks im Social Media so einen etwas veranstalten und gar nicht verstehen, dass man sie dafür zur Rechenschaft ziehen muss“, lauteten die Worte von Thorsten Schleheider, Landesvize der Gewerkschaft der Polizei Berlin.
„Der Fall untermauert auch noch mal, warum wir für ein Pyrotechnikverbot für den Privatgebrauch sind“, betonte Schleheider weiter. So seien Kugelbomben zwar ein Problem, aber nicht das einzige. „Mister Younes hat eine handelsübliche Rakete auf ein Wohnhaus gefeuert, auch die Auswirkungen hätten verheerend sein können und sind leider kein Einzelfall, auch wenn sich nicht jeder noch dabei streamt“, erläuterte der Gewerkschafter abschließend.