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Berlin: Schon wieder! Vergewaltiger aus Sicherheitsverwahrung ausgebrochen

Erst Mitte Juni konnte ein zweifacher Mörder der Berliner Justiz entkommen. Und jetzt hat es auch noch ein Vergewaltiger geschafft!

Berlin
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Was ist Catcalling?

“Na Süße, heute schon was vor?” - fast jede Frau hat Sätze dieser Art schon mal gehört. Catcalls sind übergriffige, sexuell aufgeladene Kommentare, die – in der Regel – Frauen von Männern hinterher gerufen bekommen.

Mitte Juni versetzte eine Schreckensnachricht Berlin in einen Schockzustand. Ein Mann, der zwei Menschen ermordet hat und schon seit Mitte der 1990er-Jahre einsitzt, ist nach einem Freigang nicht mehr in die JVA Tegel zurückgekehrt.

Er war zwei Tage auf der Flucht bevor ein Tipp aus der Bevölkerung half, den Flüchtigen in Brandenburg zu fassen. Doch schon jetzt die neue Horror-Nachricht: Ein Vergewaltiger konnte aus der Sicherheitsverwahrung fliehen!

Berlin: Verurteilter Straftäter konnte fliehen

Wie die Berliner Justiz-Senatsverwaltung mitteilt, ist ein 57-jähriger, verurteilter Vergewaltiger seit Samstagnachmittag (29. Juni) gegen 17.25 Uhr auf der Flucht! Der Mann wurde 2010 wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Strafe hat er bis 2015 abgesessen, doch seitdem ist er noch in Sicherheitsverwahrung in der JVA Tegel untergebracht.


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Im Rahmen dessen sei es ihm bereits regelmäßig erlaubt gewesen, die JVA zu verlassen. „Die insgesamt 42 Ausführungen liefen alle unbeanstandet ab“, so die Senatsverwaltung weiter.

Fahndung der Polizei läuft

Als er am Samstag, begleitet von zwei Justizbeamten seine Mutter in Berlin-Neukölln besuchte, geschah es! Der Mann konnte den Beamten entkommen. Wie genau das geschehen konnte, wird derzeit untersucht.

Aktuell wird nach dem Mann gefahndet so die Polizei. Ein Sprecher erklärte gegenüber der „BZ“: „Wir können aus taktischen Gründen keine Angaben zu den Fahndungsmaßnahmen machen.“


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Anders als die Haft ist die Sicherungsverwahrung keine Strafe. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor den Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Es gilt daher höchste Vorsicht! (mit dpa)