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Berliner Polizei spricht Klartext – „Gesetze, die kein Mensch braucht“

Die Berufsvertretung der Berliner Polizei will „Gesetze, die kein Mensch braucht“ abschaffen. Um welche geht es konkret?

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Berlin: Das ist Deutschlands Hauptstadt

Berlin ist nicht nur Deutschlands Hauptstadt, sondern auch die größte Stadt der Bundesrepublik. Im Jahr 2022 wohnten 3,75 Millionen Menschen hier. Die Tendenz ist steigend. Zudem kamen im gleichen Jahr rund 10 Millionen Gäste für insgesamt 26,5 Millionen Übernachtungen in die Hauptstadt.

An über 1.700 Gesetze haben sich die Deutschen zu halten. Eine beachtliche Anzahl, die einerseits für Recht und Ordnung sorgen soll, die andererseits aber auch für jede Menge Bürokratie und zusätzliche Arbeit sorgt. Besonders aber an Stellen, an denen man beides so gar nicht gebrauchen kann, wie beispielsweise bei der Berliner Polizei.

Und die hat jetzt offenbar endgültig die Schnauze voll und setzt sich dafür ein, dass einige Landesgesetze in der Hauptstadt gestrichen werden. An welche man da konkret denkt? Dazu jetzt mehr.

Berliner Polizei: Gesetze sorgen für „bürokratischen Aufwand“

Einige Vorgaben machen der Berliner Polizei tagtäglich das Leben schwer und machen Arbeitsschritte erforderlich, die sich vermeiden ließen. Doch das müsste nicht sein, wenn man das ein oder andere Gesetze abschaffen würde. Eine Forderung, die jetzt von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin laut wird.

In einer Mitteilung von Montag (17. März) weißt die GdP auf Probleme wie fehlendes Personal und eine Pensionswelle hin und erklärt, dass es für eine Effektivierung der Arbeit „das Streichen von Berliner Landesgesetzen, die in den Behörden für bürokratischen Aufwand sorgen, die aber kein Mensch braucht“, benötige.

Diese Gesetze sollten laut GdP abgeschafft werden

Doch welche Gesetze könnte man abschaffen, „die nicht mehr zeitgemäß oder überflüssig sind“? Der Vertretung der Berliner Polizei schweben da unter anderem drei Gesetze vor: das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz, das Schiedsamtsgesetz und das Tierschutzverbandsklagegesetz.

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„Gesetze sind wichtig und sollten mit Blick auf die Gegebenheiten stets überprüft und bei Notwendigkeit angepasst werden. Es schadet aber auch nicht, sich einzugestehen, dass sie Nonsens sind und sie dann zu streichen“, so GdP-Landeschef Stephan Weh.


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Übrigens fordert die GdP nicht nur die Streichung von Gesetzen, sondern stellenweise auch die Anpassung von Gesetzen, wie dem Versammlungsfreiheitsgesetz und dem Rettungsdienstgesetz. Mit dem Veranstaltungssicherheitsgesetz fordert sie außerdem ein brandneues Gesetz.