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Bundestagswahl in Berlin: Briefwahl-Unterlagen kommen nicht – das kannst du jetzt tun

Du hast die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl in Berlin nicht erhalten? Wir verraten dir, was du tun kannst.

Bundestagswahl in Berlin
© IMAGO/Noah Wedel

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Bereits seit geraumer Zeit können die Berliner für die Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Viele haben das auch bereits getan und einige würden gerne, doch können nicht, weil ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht ankamen.

Doch was können diese Personen tun? Wir haben beim Landeswahlleiter Stephan Bröchler nachgefragt.

Bundestagswahl in Berlin: Briefwahlunterlagen kommen nicht? Du kannst trotzdem wählen!

Die Bundestagswahl in Berlin rückt näher und damit auch die Sorge manches Bürgers, aufgrund von fehlenden Briefwahlunterlagen nicht abstimmen zu können. Nach und nach trudeln die Stimmzettel ein, bei einigen ist der Briefkasten aber weiterhin leer.

Sollte sich daran auch in den kommenden Tagen nichts ändern, gibt es aber keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Es kann dennoch gewählt werden. Gegenüber BERLIN LIVE erklärte Landeswahlleiter Stephan Bröchler wie.

Landeswahlleiter erklärt, wie

Erforderlich ist dann ein Ersatzwahlschein. Ein solcher kann von den Berlinern in den Briefwahlstellen vor Ort beantragt werden. „In diesem Fall würde der zuerst versandte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.“ Dieser kann in der Briefwahlstelle direkt ausgefüllt und in eine Wahlurne geworfen werden.

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Zu beachten gilt, dass Ersatzwahlscheine nur bis am Samstag vor der Wahl, um 12 Uhr, erteilt werden. Wahlberechtigte müssen dafür „glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht zugegangen ist oder sie diesen verloren haben.“ Außerdem muss sich ausgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Personalausweis oder Reisepass. Idealerweise hat man auch seine Wahlbenachrichtigung dabei.


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Um im Falle von Ersatzwahlscheinen sicherzustellen, dass nicht doppelt gewählt wird (mit Ersatzwahlschein und ursprünglichen Briefwahlunterlagen), werden letztere für ungültig erklärt. Somit können die verschickten Briefwahlunterlagen nicht mehr zur Teilnahme an der Bundestagswahl in Berlin genutzt werden.