Berichte wie diese haben viele Berliner in den vergangenen Monaten gehört oder gelesen. Vor oder während einer Fahrt mit der U-Bahn oder der Tram funktionierten plötzlich die Apps der BVG nicht mehr. Der Kauf eines Tickets oder das Vorzeigen beim Kontroll-Personal war nicht möglich.
In der vergangenen Woche (10.- 16. Februar) dürften viele Berlinerinnen und Berliner am eigenen Leib erfahren haben, wie sich das anfühlte. Es gab eine größere Störung bei der BVG-App.
BVG: App streikt bei Kunden
Unter den Berlinern, die in der vergangenen Woche unter der Störung der BVG-App litten, war auch eine Person, die ihre Erfahrungen auf der Plattform Reddit teilte. Demnach hätten am Samstag (15. Februar) sowohl die Ticket-App, als auch die Ticketfunktion der Fahrinfo-App über mehrere Stunden nicht funktioniert. Die Person stieg dann auf Tickets aus dem Automaten um.
Viele User schilderten ähnliche Probleme. Einer berichtete, seine App habe sein Deutschladticket nicht aufrufen können, als der Kontrolleur gekommen sei. Der habe die Person zwar aufgeschrieben, aber erklärt mit einem Screenshot, der zeigte, dass es eine Störung gegeben habe, sei alles gelöst. Allerdings bliebt die Person auf einer Bearbeitungsgebühr von 7 Euro sitzen. Beide gaben sich ratlos, wie sie in Zukunft handeln sollten.
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BVG: Probleme größtenteils behoben
Die BVG erklärte auf Anfrage von BERLIN LIVE, dass es in der vergangenen Woche „stundenweise zu einem technischen Problem bei unserem Dienstleister“ gekommen sei. Deutschlandtickets konnten in diesem Zeitraum zeitweise nicht in den Apps aufgerufen werden, dieser Fehler sei aber inzwischen behoben. Was den Fahrkartenkauf angehe, gäbe es trotz umfangreicher Beta-Tests noch „Kinderkrankheiten“. Der Großteil sei aber behoben, erklärte ein Sprecher.
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Wie die BVG weiter erklärt, seien die Mitarbeitenden im Kontrolldienst angewiesen, mit Umsicht und Kulanz zu handeln, wenn die App nicht richtig funktioniert. Wer das Problem vor Fahrtantritt bemerke und auf Nummer sicher gehen wolle, soll sich einen Einzelfahrschein kaufen. Der Kaufpreis werde anschließend erstattet.