Die Clans in Berlin halten die Polizei rund um die Uhr auf Trab. Vor wenigen Tagen hat sich die Gewerkschaft der Polizei erst zu der schwierigen Situation in der Hauptstadt geäußert. Grund sei das Geschäft mit Immobilien, welches weiterhin ein attraktives Geschäft für die organisierte Kriminalität zur Geldwäsche darstelle.
Jetzt hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizei Berlin das Lagebild Clankriminalität Berlin 2023 veröffentlicht. Die Anzahl der Straftaten sei demnach stark angestiegen.
Clans in Berlin: Erschreckende Zahlen
Im Jahr 2023 wurden 1.063 Straftaten durch 298 der Clankriminalität zugerechnete Tatverdächtige registriert. Das sind fast 200 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Ein Plus von über 20 Prozent. Das geht aus einem am Donnerstag (18. Juli) veröffentlichten Lagebild für Clankriminalität hervor. Auch bei den Verdächtigen gibt es demnach einen Zuwachs. Die Ermittler rechnen insgesamt 633 Menschen dem Milieu der Clans in Berlin zu. Im Vorjahr waren es noch 582.
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Laut dem Lagebericht 2023 würden Rohheitsdelikte, Verkehrsstraftaten, Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte sowie Betäubungsmittelkriminalität den Schwerpunkt der registrierten Straftaten bilden.
Die Senatorin äußert sich zum Lagebericht
„Die Clankriminalität in Berlin untergräbt seit Jahrzehnten unser Recht- und Wertesystem. Mit unserem bewährten 5-Punkte-Plan gelingt es uns dauerhaft, die Clankriminalität zu bekämpfen“, sagt Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport. „Wir werden auch weiterhin den kriminellen Strukturen gezielt den Nährboden entziehen“.
Auch Barbara Slowik, Polizeipräsidentin von Berlin äußerte sich zu den Clans in Berlin: „Ein Erfolgsschlüssel zur effektiven Bekämpfung der Clankriminalität bleiben Finanzermittlungen, die wir mit dem Ziel führen, inkriminierte Vermögenswerte abzuschöpfen, welche über den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.“
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Der Fokus gilt in Berlin vor allem dem Gebrauchtwagenhandel, dem Bau-, Sicherheits- und Gaststättengewerbe. „Um wirksame Mittel an die Hand zu bekommen, brauchen wir zudem gesetzliche Änderungen zu Bargeldobergrenzen und für eine Beweislastumkehr in der Vermögensabschöpfung“, so Slowik.