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Clans in Berlin: Polizei erlässt Haftbefehl – die Vorwürfe sind ungeheuerlich

Die Polizei hat jetzt erste Informationen zu einem Haftbefehl bekannt gegeben. Es geht um einen Clan in Berlin.

Clans in Berlin
© imago/Christian Mang

Clans in Berlin: Diese Großfamilien halten die Polizei auf Trab

Die Clans in Berlin sorgen seit Jahren für Schlagzeilen. Die Liste an Straftaten, die ihnen vorgeworfen wird, ist ellenlang. Jetzt kommt eine weitere dazu.

Die Polizei hat jetzt Haftbefehl erlassen und gibt erste Informationen zu dem Fall bekannt.

Clans in Berlin: Jetzt geht die Nachricht um

Die vergangene Silvesternacht in Berlin ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Brennende Autos, gesprengte Fenster und Einsatzkräfte wurden auf offener Straße angegriffen. Mittlerweile zählt man rund 400 Festnahmen und 670 eingeleitete Ermittlungsverfahren.


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Laut „BZ“ wurde am Donnerstag (2. Januar) Haftbefehl gegen zwei junge Männer im Alter von 17 und 20 Jahren erlassen. Bei dem Älteren handelt es sich offenbar um ein Mitglied des berüchtigten El-Zein-Clans in Berlin.

Das wird dem Mann vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft wirft Amir El-Zein gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung vor. Er wird zudem des schweren Landfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verdächtigt.

Das Berliner Clan-Mitglied soll in der Silvesternacht gegen 20 Uhr am Kottbusser „pyrotechnische Gegenstände auf zwei Fahrzeuge geworfen haben“, so die Staatsanwaltschaft. Ein Auto sei getroffen worden, ein anderes habe abbremsen müssen.

Doch damit nicht genug. „Außerdem soll er gegen Mitternacht am Maybachufer zusammen mit einer Gruppe von etwa 15 Personen eine Barrikade aus Mülltonnen, E-Scootern und Holzlatten errichtet und anschließend Polizeikräfte sowie Einsatzfahrzeuge mit einer Feuerwerksbatterie beschossen und mit pyrotechnischen Gegenständen beworfen haben“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Thomas Petzold.


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Amir El-Zein sei nach Angaben bereits polizeibekannt. Er soll in der Vergangenheit bereits wegen Sachbeschädigung, Betrugs, Computer-Betrugs, Fahrens unversicherter Fahrzeuge, räuberischen Diebstahls und Volksverhetzung beschuldigt worden sein.