Es gibt sieben Gefängnisse in Berlin, die auch als Justizvollzugsanstalten (JVA) bezeichnet werden. Sechs für Männer und eine für Frauen. Dort waren im vergangenen Jahr 9.543 Gefangene und Verwahrte untergebracht.
In den vergangenen Jahren ist es in den JVA Berlins zu Vorfällen gekommen, worauf der Senat reagiert hat. BERLIN LIVE hat nachgehakt.
Gefängnisse in Berlin: Änderung in den JVA
In den letzten Jahren haben sich die Gefängnisse in Berlin zunehmend auf die Bedürfnisse von Transpersonen eingestellt. Nach wiederholten Beschwerden von Transfrauen über Diskriminierung und Mobbing haben die JVA reagiert und die Beschilderung an den Zelltüren angepasst.
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Statt geschlechterspezifischer Hinweise wie „Belegt/1 Mann“ stehen nur geschlechtsneutrale Schilder, die nur „Belegt“ oder „Nicht belegt“ anzeigen. So auch in der JVA Tegel. Ein Männergefängnis, wo auch Transfrauen untergebracht werden. BERLIN LIVE hat nachgehakt, warum das so ist.
„Werden grundsätzlich nicht geduldet“
„Der Justizvollzug im Land Berlin verfügt ausschließlich über Anstalten für männliche und weibliche Personen“, erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
Bei der Unterbringung einer trans-, inter- oder nicht binären Person werde anhand eines standardisierten Handlungsleitfadens entschieden unter Einbezug der Fachdienste, der potenziell aufnehmenden Anstalten, gegebenenfalls externer Experten und der Person selbst.
„Die relativ gering ausgeprägte Fallzahl von im Justizvollzug des Landes Berlin aufzunehmenden trans-, inter- und nicht-binären Personen gibt keinen Anlass, an der gesetzlich geregelten institutionellen Aufteilung nach biologischem Geschlecht etwas zu ändern“, so der Senatssprecher gegenüber BERLIN LIVE.
Auch wenn die Fallzahl gering ist, stellt sich die Frage, warum die Transfrauen nicht in Frauengefängnis untergebracht werden, vor allem, nachdem bekannt wurde, dass es in den Männergefängnissen zu Fällen von Diskriminierung gekommen war.
„Unter Beachtung von § 11 Abs. 2 StVollzG Bln würde über solche Anträge im Einzelfall adäquat zu entscheiden sein.“ Das Gesetz besagt, dass im Einzelfall von einer getrenntgeschlechtlichen Unterbringung abgesehen werden kann, unter der Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt. Vorausgesetzt es handelt sich um eine trans-, inter- oder nicht binären Person.
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Der Senat möchte zudem klarstellen, dass „diskriminierende Äußerungen im Justizvollzug gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, kulturellen Herkunft, Religionszugehörigkeit usw. ungeachtet dessen grundsätzlich nicht geduldet werden.“