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Görlitzer Park: Bezirk verklagt Senat wegen Zaun – das Urteil bestürzt viele

Im Streit um einen geplanten Zaun um den Görlitzer Park in Kreuzberg ist nun ein Urteil gefällt worden. Dieses dürfte vielen nicht gefallen.

Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg.
© IMAGO/Schöning

Brennpunkt für Drogen und Delikte: das ist der Görlitzer Park in Berlin

Der Görlitzer Park ist eine beliebte Grünanlage im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Neben Liegewiesen bietet der Park auch zahlreiche Sport- und Spielplätze. Der Görlitzer Park sorgt aber auch immer wieder für Negativschlagzeilen. Die Grünanlage gilt seit Jahren als Brennpunkt von Drogenkriminalität, Diebstahl, Bedrohungen und weiteren Delikten.

Kein deutscher Park ist wohl so berühmt-berüchtigt wie der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg. Seit Jahren gilt er als Brennpunkt für Drogenhandel und -delikte. Im vergangenen Jahr sorgte eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer Touristin für viel Aufsehen in ganz Deutschland. Der Berliner Senat reagierte mit dem Plan eines Zaunes rund um den Park.

Seither gibt es Streit um diesen Plan, denn viele Menschen sehen darin eine Maßnahme, die das eigentliche Problem nicht löst. Und auch viele Anwohner rund um den Görlitzer Park machen sich gegen eine nächtliche Schließung des Parks laut. Allen voran aber der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, in dem sich der Park befindet. Darum hat er den Senat verklagt. Nun ist eine Entscheidung in dieser Sache gefallen!

Görlitzer Park: Kann der Zaun verhindert werden?

Der Plan des Senats – bestehend aus CDU und SPD – ist es, den Görlitzer Park komplett zu umzäunen und Eingangstore zu bauen. Nachts soll der Park geschlossen werden. So sollen Drogenhandel und andere kriminelle Auseinandersetzungen verhindert werden. Kritiker dieses Plans sehen darin eine Vertreibung des Handels mit Drogen in die angrenzen Wohngegenden.

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Die Zuständigkeit für die Parks liegt zunächst bei den Bezirken. Der Senat kann aber aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, immer dann wenn er dabei rechtliche Vorgaben beachtet. Es muss um eine „Beeinträchtigung der dringenden Gesamtinteressen Berlins“ gehen, wie es heißt. Der grün-regierte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist der Meinung, diese Beeinträchtigung läge nicht vor und klagte gegen den Senat.


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Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass der Antrag des Bezirks gegen den Senat nicht zulässig sei. Grund dafür sei die Tatsache, dass die streitenden Instanzen Institutionen des Landes Berlin sind. Damit ist der Bezirk mit seinem Anliegen gescheitert.

Somit steht der Plan einer Umzäunung des Görlitzer Parks weiterhin fest. Laut derzeitigem Stand soll er im Frühjahr 2025 fertiggestellt werden. Gegen dieses Urteil kann der Bezirk noch vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen.