Der Streit um den Görlitzer Park in Kreuzberg geht in die nächste Runde. Im Kampf gegen die Drogenbeschaffungskriminalität in der Grünanlage möchte der Berliner Senat einen Zaun um den „Görli“ errichten und diesen über Nacht absperren.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wehrt sich weiter gegen die Pläne des Berliner Senats, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten.
Bezirk will im Zaun-Streit um den Görlitzer Park weiterkämpfen
Der Streit um den vom Senat geplanten Zaun und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks geht vor Gericht weiter. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg akzeptiert die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Eilverfahren nicht.
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„Das Bezirksamt hat sich in seiner heutigen Sitzung dazu verständigt, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Juli 2024 Beschwerde einzulegen“, erklärte eine Sprecherin gegenüber der Deutschen Nachrichten-Agentur (dpa). Der Fall landet nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner will den Zaun unbedingt
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte angekündigt, auch wenn der Bezirk bei seiner anderen Meinung bleibe, würden Eingangstore und Umzäunung gebaut. Friedrichshain-Kreuzberg will diese Vorhaben verhindern und die Planungen stoppen. Kritiker der Pläne sagen, der Drogenhandel werde damit nur noch weiter in die Straßen ringsum den Park gedrängt.
Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag in der vergangenen Woche für unzulässig erklärt. Der von den Grünen geführte Bezirk habe „kein Abwehrrecht“ gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten, so die Richter. Der Bezirk sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg soll nun entscheiden
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg will dies jedoch nicht akzeptieren und erhofft sich von der nächsten Instanz eine grundsätzliche Klärung dazu, welche Möglichkeiten Bezirke gegen die Ausübung des Eingriffsrechts durch Senatsverwaltungen haben, so die Behördensprecherin. Die Argumentation des Gerichts überzeuge die Behörde nicht.
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Auch viele Anwohner sind dagegen. Für sie würde diese Lösung das Problem nur in die benachbarten Straßen verlagern. (mit dpa)