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Berlin geht Geld durch die Lappen: Raser und Falschparker im Glück

Viele Berliner Verkehrssünder haben Glück im Unglück: Sie werden bei Delikten erwischt, müssen aber dennoch nicht zahlen.

Berlin
© IMAGO/Schöning

Verbrechen in Berlin: So viel Arbeit hat die Polizei in der Hauptstadt

Auch 2023 veröffentlicht die Polizei Berlin wieder die Kriminalitätsstatistik. Im Video erfährst du die wichtigsten Punkte.

Im Straßenverkehr der Hauptstadt Berlin halten sich nicht alle Fahrer an die geltenden Regeln. Viele Raser, Falschparker oder Roller-Rüpel werden von den hiesigen Beamten auf frischer Tat ertappt.

Doch wer bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt wurde, muss nicht automatisch blechen. So geht dem Land eine Stange Geld durch die Lappen.

Berlin: Polizei muss zehntausende Verfahren einstellen

Es sind Zahlen, die einen fassungslos zurücklassen: Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin musste im vergangenen Jahr allein zwischen Januar und September 33.736 Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen zu langsamer Bearbeitung einstellen. Somit kamen die betroffenen Verkehrsteilnehmer um die Zahlung ihrer Strafe drumherum. Dies geht aus einem neuen Bericht der Senatsinnenverwaltung an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hervor.


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Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr hat die zuständige Bußgeldstelle insgesamt drei Monate Zeit. Danach gelten die Fälle als verjährt. In den ersten neun Monaten 2024 war der Anteil der verjährten Delikte jedoch nicht so eklatant, wie es bei den hohen Zahlen zunächst scheinen mag: 1,17 Prozent.

Die Innenverwaltung äußert sich

Die Innenverwaltung stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die verjährten Verfahren nur bedingt mit der Mitarbeiterzahl in der Bußgeldstelle in Verbindung stehen. Die Gründe seien in erster Linie nicht das fehlende Personal, sondern unbekannte Adressen von Fahrzeughaltern und nicht ordnungsgemäß umgemeldete Fahrzeuge. „Die Anzahl der Verfolgungsverjährungen wäre mit einem Personalaufwuchs innerhalb der Bußgeldstelle des Landes Berlin daher derzeit nicht signifikant zu senken“, heißt es.


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Doch losgelöst von den verjährten Fällen gibt es einen deutlich größeren Teil von Verfahren, die die Behörde „aus weiteren Sach- und Rechtsgründen“ einstellt. Mit 291.728 vorzeitig beendeten Ordnungswidrigkeitsverfahren liege der Anteil im betrachteten Zeitraum bei 10,12 Prozent aller Fälle. Wie viel Geld dem Land Berlin dadurch durch die Lappen geht, könne die Senatsinnenverwaltung allerdings nicht beziffern.